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ASP-Versicherung: Von Butterbroten und Biomasse

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) bedroht Landwirte. Bei einem Ausbruch kann sie für gravierende Schäden an der Ernte sorgen. Die R+V stellt Landwirten ein wichtiges Werkzeug zur Verfügung.

Afrikanische Schweinepest breitet sich aus

Vorweg ein kurzer Überblick. Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) tritt die Afrikanische Schweinepest (ASP) seit 2014 in verschiedenen Ländern innerhalb der Europäischen Union (EU) auf. Es handelt sich dabei um eine für Schweine und Wildschweine bedeutsame Tierseuche, die sich zusehends in Europa ausbreitet. Ihr Ausgangspunkt sind aktuell vor allem östlich von der EU liegende Länder. 2007 traten so zum Beispiel erste Fälle in Georgien auf.

Infografik ASP
Quelle: Statista

Betriebsstopp nach Ausbruch

Die Seuche stellt vor allem für Landwirte ein großes Risiko dar. Das umfasst sowohl Bauern, die Schweine halten, als auch Landwirte, die Güter wie Mais oder Getreide anbauen. Falls eine zuständige Behörde einen Fall der ASP bemerkt, kann sie festlegen, dass Felder im Umkreis fürs Erste „lahmgelegt“ werden. Das kann zu hohen finanziellen Schäden führen. Wie sich Landwirte korrekt absichern können, weiß Albert Ziegler, Prokurist aus der Produktentwicklung Agrar/CUW der R+V.

Redaktion: Herr Ziegler, was deckt die ASP-Ernteversicherung der R+V konkret ab?
Albert Ziegler

Albert Ziegler: Unsere ASP-Ernteversicherung bietet Schutz, wenn landwirtschaftliche Flächen aufgrund von behördlichen Anordnungen zur Vorbeugung oder Bekämpfung der ASP auf Grundlage des TierGesG entweder eingeschränkt oder gar nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden dürfen und dem Landwirt daraus ein finanzieller Schaden entsteht. Ein solcher Verlust kann sich sowohl aus verminderten Ernteerträgen als auch aus der Unterbrechung oder dem Ausfall der Pflanzenproduktion infolge der behördlichen Anordnungen wegen ASP ergeben. Als Haftzeitbeginn gilt stets das Datum des Inkrafttretens der erstmalig veröffentlichten Tierseuchenallgemeinverfügung, durch die der Betrieb entweder von Nutzungsverboten oder -beschränkungen landwirtschaftlicher Flächen betroffen ist. Bei der Schadenbewertung für die Ertragsschadenversicherung sind alle Auswirkungen auf den Deckungsbeitrag zu berücksichtigen, die tatsächlich innerhalb der Haftzeit ihren Ursprung haben.

Redaktion: Welche Auswirkungen können das sein?

Albert Ziegler: Darunter fallen etwa eingeschränkte oder verspätete Ernten, Ertragsverluste durch zu späte Aussaat, nicht erfolge Düngungs-, Pflanzenschutz- oder Pflegemaßnahmen sowie Folgen einer erforderlichen Fruchtfolgeumstellung. Das gilt auch dann, wenn der tatsächliche Schaden erst nach der folgenden Ernte (also außerhalb der Haftzeit) abschließend zu bewerten ist, denn erst dann können die relevanten Marktpreise festgestellt werden.

„Die beitragsfreie erweiterte Deckung ist ein absolutes Highlight.“

Redaktion: Welche Highlights gibt es bei dieser Absicherung?

Albert Ziegler: Aus meiner Sicht ist die beitragsfreie erweiterte Deckung ein absolutes Highlight. Der Hintergrund dazu ist der folgende: Nehmen wir mal an, dass ein Erntegebiet in direkter Nähe zu einem ASP-Ausbruch liegt. In diesem Fall greift die sogenannte Deklarationspflicht. Diese besagt, dass Ernteerzeugnisse aus gefährdeten Bezirken nicht zur Fütterung von schweinehaltenden Tierbeständen genutzt werden dürfen. Das ist Vorschrift. Das führt dazu, dass der Landhandel diese Art der Erzeugnisse – meinetwegen Getreide – gesondert erfassen und lagern muss. Wegen zusätzlicher Kosten führt das eine gewisse Wertminderung herbei, die wir jetzt seit dem 1. Januar ebenfalls absichern. Das ist definitiv ein Alleinstellungsmerkmal.

Redaktion: Welche Abstufungen gibt es bei der ASP-Versicherung?

Albert Ziegler: Die grundsätzlich versicherte Gefahr ist immer gleich. Allerdings hat der Kunde die Möglichkeit, zunächst einmal verschiedene Kulturen abzusichern. Er kann sich zum Beispiel dafür entscheiden, nur seinen Weizen oder nur seinen Mais in den Versicherungsschutz aufzunehmen. Oder er hat andere Flächen, die er wiederum nicht absichern will. Da gibt es viele mögliche Kombinationen. Und außerdem kann er die Haftzeit flexibel wählen. Da gibt es die Möglichkeit, Haftzeiten von 12, 18 und 24 Monaten abzuschließen. Das bedeutet, die Versicherung ist dann etwa auf einen Zeitraum von zwölf Monaten ab der ersten amtlichen Verfügung begrenzt. In der Regel dauert das aber länger, sodass eine längere Haftzeit sinnvoll ist. Zuletzt kann er auch einen Selbstbehalt wählen.

„Jeder Betrieb, der Flächen bewirtschaftet, profitiert.“

Redaktion: Für welche Kundengruppe ist die ASP-Ernteversicherung am besten geeignet?

Albert Ziegler: Da kann man sagen, dass jeder Betrieb, der Flächen bewirtschaftet, von ihr profitiert. Vor allem dann, wenn in der Region Wildschweinbestände leben. Und, nebenbei gesagt, gibt es in Deutschland nur wenige Regionen, in denen das nicht der Fall ist. Der klassische Getreidebaubetrieb ist hier ein Paradebeispiel. Wir haben außerdem viele Betriebe, die auf Maisanbau spezialisiert sind, oft für Biogasanlagen. Ein Beispiel dazu: Nach einem Ausbruch in Brandenburg gab es da den Fall, dass Landwirte ihren Mais zwar noch ernten durften, aber das nur noch ab einem Meter Höhe. Da geht ordentlich Biomasse verloren. Diese Betriebe hatten sofort große Schäden.

Redaktion: Warum sollten Vermittler sich gerade jetzt mit der ASP-Versicherung befassen?

Albert Ziegler: Vereinfacht gesagt: Weil sie durch natürliche und künstlich erzeugte Ausbreitung immer näher rückt. Das Problem liegt in der sogenannten „Butterbrot-Theorie“. Fangen wir in Georgien an: Damals kam die aus Afrika stammende Seuche per Schiff in nördlichere Gefilde. Anschließend wurden Fälle der ASP gehäuft in Polen, in Bulgarien, Rumänien und im Baltikum gemeldet. Da liegen riesige Distanzen dazwischen, die nur mit dieser Theorie zu erklären sind. Sie geht davon aus, dass sehr viele große Speditionen Fahrer aus diesen östlichen Ländern beschäftigen. Diese Fernfahrer versorgen sich selbst mit Lebensmitteln, die sie aus diesen östlichen Ländern mitbringen. Mit großer Wahrscheinlichkeit haben viele von ihnen kontaminierte Lebensmittel dabei. Wenn sie diese wegwerfen, während der Fahrt oder auf dem Rastplatz, dann kann es sein, dass Wildschweine diese Lebensmittel finden und sich daran anstecken. Im Osten Deutschlands ist das aktuelle Auftreten der ASP in den dortigen Wildschweinbeständen dadurch verursacht, dass ASP-positive Tiere aus Polen einwandern.

Weitere Informationen zur ASP-Versicherung der R+V finden Interessierte unter dem nachfolgenden Link.

Titelbild: ©Adela / stock.adobe.com, Beitragsbild: © R+V
Lars-Eric Nievelstein
Lars-Eric Nievelstein
Hat Kunstgeschichte und Literatur studiert. Schreibt gerne. So gerne, dass er sich sowohl in der NewFinance-Redaktion als auch in der Freizeit damit beschäftigt. Und sollte er mal nicht schreiben, interessiert er sich für E-Sport, Wirtschaft und dafür, wer gerade an der Börse abrutscht.

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