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Auslandsreisekrankenversicherung: Sind die Deutschen abgesichert?

Die Deutschen reisen gerne und die Deutschen sichern sich gerne gegen alle Eventualitäten ab. Darunter fällt nicht nur eine Regenjacke in die Wüste mitzunehmen, sondern auch die Auslandsreisekrankenversicherung. Doch nehmen die Bundesbürger diesen Schutz wirklich in Anspruch? Und was wird dabei abgedeckt? 

Ausrutscher im Ausland 

Leider bleibt Pech nicht vor der Flugzeugtür und so kann es schnell mal passieren, dass der Urlaub nicht ganz unfallfrei bleibt. Passiert so eine Verletzung, die einer Behandlung bedarf, im falschen Land, kann es sehr schnell teuer werden. Glücklicherweise zeigt die Statistik, dass ein Großteil der Deutschen sich dieser Gefahr bewusst ist: 

Entspannte EU?

Aber wann ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll? Das hängt vom Reiseziel ab. Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge, erhalten Reisende in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in Island, Lichtenstein, Norwegen, der Schweiz, Tunesien und der Türkei vorübergehende medizinische Versorgung. Das Einzige, was dafür notwendig ist, ist die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC), welche sich im Normalfall auf der Rückseite der nationalen Krankenversicherungskarte befindet. Der Umfang der Leistungen in einem bestimmten Land oder die genauen Regelungen für das Vereinigte Königreich nach dem Brexit können je nach Krankenkasse variieren und sollten explizit erfragt werden. 

Übernommen werden alle akuten und für die Gesundheit dringend notwendigen Behandlungen inklusive Arzneimittel. Auch stationäre Maßnahmen wie die Behandlung nach einem Herzinfarkt oder eine Blinddarmoperation sind eingeschlossen. Impfungen, Vorsorge- und Routineuntersuchungen sowie Sehhilfen und Zahnersatz werden hingegen nur teilweise oder gar nicht übernommen. Und das kann unter Umständen schnell zum teuren Problem oder auch medizinischen Notfall ausarten. 

Auslandsreisekrankenversicherung trotzdem sinnvoll

Die Auslandsreisekrankenversicherung hat gerade dadurch ihre Daseinsberechtigung. Folgende Punkte sprechen für einen Versicherungsschutz bei allen Reisen, auch im EU-Gebiet:

  • Die Krankheitskosten werden dabei nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen. Behandlungen in der Schweiz oder Österreich können aber durchaus teurer werden.
  • Privatärztliche Rechnungen sind im Regelfall ausgeschlossen.
  • Einen medizinisch notwendigen Rücktransport ins Heimatland übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung generell nie. 
  • Krankheitskosten außerhalb der EU oder in Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, werden nicht übernommen. Insbesondere in den USA kann es demnach sehr teuer werden. 
  • Auch alltäglichere Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen oder Erstattung einer Sehhilfe können von der Auslandsreisekrankenversicherung übernommen werden.

Ein zusätzlicher Versicherungsschutz, um alle Risiken abzudecken, aber vor allem, um sorgenfrei reisen zu können, empfiehlt sich also bei eigentlich jeder Reise. Zumal es sich um eine eher günstige Versicherung handelt. Die R+V bietet Verträge mit einem Jahr Laufzeit bereits ab 10,80 Euro an. Ein günstiger Preis im Vergleich zu den potenziellen Kosten, die beispielsweise für eine Behandlung in den USA oder einen Skiunfall in Österreich entstehen könnten. Umso verständlicher ist nun die Statistik, die zeigt, dass sich 80 Prozent der Deutschen mit einer Auslandsreisekrankenversicherung absichern. Für Vermittler bedeutet das im Umkehrschluss (offenes) Potential. 

Titelbild: © kegfire/stock.Adobe.com
Victor Massari
Victor Massari
Nach dem Abschluss seines Abiturs direkt an der Zugspitze in Bayern zog es den gebürtigen Garmischer in die Großstadt. In München studiert er jetzt Mediendesign und ist das jüngste Mitglied im Team der Online-Redaktion von New Finance.

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