Die Beratung von Beihilfeberechtigten bringt ihre Hürden mit sich. Unterschiedliche Leistungen in vielen Bundesländern und verschiedenste Berufsgruppen sind nur ein Teil der Herausforderungen. Wir haben mit Enis Eisfeld, ehemaliger Polizeikommissar und Geschäftsführer der Kees Finanzberater, gesprochen und ein paar Tipps ergattert.
1,7 Millionen Beamte und Richter in Deutschland
Der Begriff der Beamten wird umgangssprachlich oft als Berufsbezeichnung verwendet, ist jedoch vielmehr ein Status der jeweiligen Berufe. Verwaltungsfachangestellte, Lehrer, Richter oder Polizeibeamte und viele mehr sind alle Beamte.
Im Sommer 2020 waren deutschlandweit rund 1,7 Millionen Beamte und Richter in einem Arbeitsverhältnis. Der Großteil von ihnen ist dabei in einem Alter zwischen 45 und 55 Jahren. 190.000 von ihnen haben sogar bereits das 60. Lebensjahr überschritten. Doch auch die junge Generation ist stark vertreten: In der Altersgruppe zwischen 25 und 35 sind rund 321.400 Beamte und Richter zu finden.
Beamte mit dem Aufgabenbereich der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen nehmen laut Destatis mit knapp einem Fünftel den größten Anteil der Beschäftigten ein. Darauf folgt der Bereich der sozialen Sicherung. Die Bereiche “Öffentliche Sicherheit und Ordnung” sowie Rechtsschutz bleiben zahlenmäßig dahinter zurück. Die geringste Anzahl der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes liegt in der Finanzverwaltung mit nur 3,9 Prozent.

Besonderheiten bei der Beratung von Beamten
Enis Eisfeld weiß, wovon er spricht, wenn es um die Beratung von Beihilfeberechtigten geht. Vor seiner Karriere als Geschäftsführer der Kees Finanzberater studierte er bei der Polizei und wurde anschließend Polizeikommissar. Dabei hat er mit der Zeit festgestellt, dass Beamte in der Versorgung eine Lücke haben, welche von Versicherern und Vermittlern oft nicht ausreichend gedeckt wird.
Bei der Beratung von Beihilfeberechtigten sei deshalb besonders die individuelle und passgenaue Produktauswahl auf die verschiedenen Länder und Berufsgruppen wichtig. Denn jedes Bundesland in Deutschland agiere anders in Bezug auf Beihilferecht, Heilfürsorge und Zuwendungen.
Gibt es jedoch eine Beamtengruppe, in der das meiste Potenzial steckt? Laut Enis Eisfeld sind die Beamten an sich schon eine sehr dankbare Zielgruppe, da sie aufgrund ihrer nötigen Zusatzversicherung ein sehr großes Potenzial mitbringen.
„Für den Polizisten haben wir ein Polizeikonzept, für Feuerwehrmänner ein Feuerwehrmannkonzept. So setzt sich das für jede Berufsgruppe fort“ – Enis Eisfeld
Es gäbe nicht das eine Produkt oder die eine Beratung, die Vermittler für alle flächendeckend anbieten können. Individuelle Beratung sei gefragt.
Veränderung in der Beratung durch Corona?
Inwiefern hat sich die Beratung durch die aktuelle Situation verändert? Der Experte, welcher den Social Media Account blaulichtversichert betreibt, verrät: „Wir waren bereits vor der Krise digital gut aufgestellt, da wir immer bundesweit handeln müssen.“ Die Digitalisierung kam ihm allerdings zugute, denn die Beamten haben sich zwangsweise deshalb auch digitaler aufgestellt als die Jahre zuvor.
„Das ganze Team ist effizienter. Unsere Zielgruppe ist zwischen 18 und 35 Jahren und bedient auch Social Media und Co., über welche wir die Beamten gezielt ansprechen können.“
Das BeihilfeKonzept für die Zukunft
Damit Beamte ausreichend versichert sind, ist neben der staatlichen Beihilfe noch eine private Zusatzversicherung zu empfehlen. So können Beihilfeberechtigte ihre Gesundheit optimal und mit möglichst geringen Eigenanteilen absichern. Die R+V optimiert hierfür ihr BeihilfeKonzept zum 01. April 2021, um die Anforderungen der besonderen Berufsgruppe in hohem Maße zu erfüllen. Grund- und Wahlleistungstarife werden deshalb überarbeitet und zwei neue Beihilfe Ergänzungstarife eingeführt.
Aktuelle Vorteile des BeihilfeKonzepts:
- Erstattung von Arzthonoraren auch über den Höchstsatz der Gebührenverordnung (GOÄ/GOZ) hinaus möglich
- Top Leistungen für Vorsorge und Schutzimpfungen – ohne Auswirkungen auf die mögliche Beitragsrückerstattung
- Hochwertiger Zahnersatz ohne Zahnstaffel oder Erstattungshöchstbeträge
- Umfangreiche digitale Services wie Leistungseinreichung per App, dem Kundenportal oder via Telemedizin.
- Zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Krankenhaustagegeld einschließbar
Beim überarbeiteten BeihilfeKonzept folgen dann noch Highlights wie die volle Leistung für Zahnersatz ab Vertragsbeginn, Förderung von Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen und Geburtspauschale. Außerdem gibt es bei der leistungsstärksten Tarifkombination zusätzlich Arzthonorare über die Höchstsätze der jeweils gültigen Gebührenordnung hinaus. Mit dem Kooperationspartner TeleClinic sind außerdem auch ganz einfach online Arztbesuche möglich.
Mehr Details und Highlights finden Sie im Maklerportal der R+V.