In den sozialen Fragen gelten die skandinavischen Länder weltweit als Vorbilder. Wie genau funktioniert das, wenn es zum Beispiel in Dänemark keine Sozialversicherung gibt? Wir werfen einen Blick auf das dänische Versicherungssystem.
Dänemark im Überblick
Im Gegensatz zu Japan und Italien gibt es in Dänemark keine ausgefallenen Risiken, auf die es versicherungstechnisch zu achten gilt. Dem Auswärtigen Amt zufolge herrscht in Dänemark und auf den Färöer ein atlantisches Klima, allerdings kann es an den Küsten zu Überflutungen kommen. Davon hat Dänemark vergleichsweise viele, besteht der Staat doch teils aus größeren Inseln und „abgesplitterten“ Landteilen.
Anders ist das bei Grönland, das genau wie die Färöer zur dänischen Reichsgemeinschaft gehört. Ein arktisches Extremklima, Erd- und Seebeben sowie Flutwellen machen den wenigen Einwohnern das Leben schwer. Wegen der extrem niedrigen Bevölkerungsdichte und der beschränkten Infrastruktur ist eine ausreichende medizinische Behandlung im Notfall nicht gewährleistet.
Gesundheitssystem in Dänemark
Wichtig dabei: Obwohl Grönland und die Färöer Teile der dänischen Reichsgemeinschaft sind, gehören sie weder zum Schengen-Raum noch zur Europäischen Union. In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum – EWR) und der Schweiz können Reisende bei vorübergehenden Aufenthalten auf medizinisch notwendige Leistung bauen. Allerdings gelten dieselben Bedingungen wie für die Versicherten des Gastlandes.
Und wie lauten diese? In Dänemark gibt es ein staatliches Gesundheitssystem, dessen Planung, Leitung und Finanzierung auf nationaler Ebene, Bezirksebene und Gemeinde-Ebene funktioniert. Die Aufgaben, die die verschiedenen Ebenen erfüllen, sind wie folgt unterteilt:
- Nationale Ebene: Nationale Organe, etwa das Gesundheitsministerium, sind für die Gesetzgebung und die Ziele der Gesundheitspolitik verantwortlich.
- Regionale Ebene: In insgesamt 14 Bezirken kümmert sich die regionale Ebene um die Krankenhausversorgung. Außerdem sind die Bezirke für die Verträge und Bezahlung der niedergelassenen Ärzte zuständig.
- Lokale Ebene: Die Gemeinden finanzieren weitere soziale Dienste. Dazu gehören zum Beispiel die ambulante Pflege sowie die zahnmedizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen.
Wer hat Anspruch?
Wer in Dänemark wohnt und Steuern zahlt, ist automatisch krankenversichert. Dabei sorgen Steuereinnahmen für die Versorgung des Gesundheitssystems. Wie die Europäische Kommission berichtet, gibt es grob gesagt drei Gruppen, zwischen denen der Leistungsanspruch schwankt.
- Einwohner Dänemarks: Diese Gruppe hat Anspruch auf alle Leistungen des Gesundheitssystems. Als Nachweis dient eine gelbe Karte, genannt sygesikringskort, auf der verschiedene Gesundheitsinformationen gebündelt sind. Andersherum besorgen sich dänische Kunden bei Reisen durch die EU eine entsprechende blaue Karte.
- Personen, die in Dänemark gemäß der EU-Koordinierungsverordnung durch das öffentliche Gesundheitssystem abgedeckt sind: Auch sie haben Anspruch auf alle Leistungen, und auch hier ist eine Karte notwendig.
- Personen, die sich vorübergehend in Dänemark aufhalten: Falls diese gemäß der EU-Koordinierungsverordnungen durch die staatliche Krankenversicherung Versicherungsschutz in einem anderen Land genießen, haben sie während des Aufenthaltes in Dänemark Anspruch auf medizinisch notwendige Gesundheitsversorgung. Dabei gelten die gleichen Bedingungen und die gleichen Kosten wie für Einwohner Dänemarks. Und auch hier ist die EU-Krankenversicherungskarte notwendig – oder aber eine Bescheinigung, die diese Karte ersetzen kann.
In Grönland wiederum haben die Einwohner Anspruch auf die vom Staat bezahlte Krankenversicherung, aber es gibt nur wenige Kliniken und wenig Personal. Oft ist das Ausfliegen die einzige Lösung bei einer schweren Erkrankung.
Rücktransport
Wer weder eine EU-Krankenversicherungskarte noch eine Bescheinigung bei sich führt, trägt die Ausgaben für Behandlungen selbst und kann hinterher die Erstattung beantragen. Und auch ohne Anspruch auf die Leistungen der staatlichen Krankenversicherung gibt es einen Anspruch auf die Notfallbehandlung im Krankenhaus. Die Kosten trägt der Patient allerdings auch hier selbst. Einwohner der skandinavischen Länder (Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Färöer Inseln und Grönland) haben außerdem einen Anspruch auf eine Erstattung der Mehrausgabe bei einem Rücktransport. Das gilt auch für Personen, die durch die Krankenversicherung im jeweiligen Land abgedeckt sind, oder für welche, deren Arzt dem dänischen System angeschlossen ist und den Rücktransport verordnet hat.
Rente in Dänemark
Und wie sieht es mit der Rente aus? Bürger haben Anspruch auf die staatlich finanzierte „folkepension“. Bis 1954 Geborene können ab dem 65. Lebensjahr in Rente gehen, die jüngeren Jahrgänge müssen länger arbeiten. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) steht sogar die Rente mit 70 im Raum. Weil die Nettorente generell nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten, behelfen sich viele Dänen daher mit privater und betrieblicher Altersvorsorge.