Achtung, Verwechslungsgefahr: Nicht selten kommt es vor, dass sich Kunden nach einer Gebäudeversicherung erkundigen und eigentlich ihren Hausrat absichern möchten. Für die richtige Kundenansprache haben wir ein paar gängige Schadensarten beispielhaft zusammengestellt.
Welche Versicherung zahlt wann? Beispiele aus der Praxis
Wohnungsbrand 1
Durch einen elektrischen Kurzschluss gerät das Wohnzimmer in Brand. Die Feuerwehr kann Schlimmeres verhindern, aber Feuer und Löschwasser machen die Wohnzimmereinrichtung unbrauchbar. Es leistet die Hausratversicherung für den Kauf neuer Möbel.
Wohnungsbrand 2
Gleiches Szenario, aber diesmal bricht das Feuer im ausgebauten Dachgeschoss aus. Die Flammen zerstören deshalb neben der Einrichtung auch einen Teil des Dachstuhls. Es leisten daher die Hausratversicherung für die Neuanschaffung der Wohnungseinrichtung und die Wohngebäudeversicherung für die Reparaturen am Dach.
Einbruch
Bei einem Einbruchdiebstahl ersetzt die Hausratversicherung den finanziellen Schaden an der Wohnungseinrichtung.
Leitungswasserschaden
Kommt es zu einem Rohrbruch, so gilt wie beim Hausbrand: Unbrauchbar gewordene Einrichtungsgegenstände ersetzt die Hausratversicherung. Nimmt das Gebäude selbst Schaden, leistet auch die Wohngebäudeversicherung.
Überschwemmung
Schäden am Gebäude trägt die Wohngebäudeversicherung – wenn ein entsprechender Zusatzbaustein abgeschlossen wird. Ebenso ist es, wenn das Inventar zu Schaden kommt: Die Hausratversicherung springt ein, wenn die Option „Weitere Naturgefahren“ gewählt wurde.
Starkregen
Auch wenn es aufgrund von Starkregen zu Überflutungen und dadurch zu Schäden am Gebäude oder Inventar kommt, leisten die Wohngebäudeversicherung, bzw. die Hausratversicherung – denn seit diesem Jahr bietet Condor das Extra „Weitere Naturgefahren Spezial“ an.