“Die maximale Datenmenge von 25 MB darf nicht überschritten werden.” Diese Fehlermeldung kommt den meisten vermutlich bekannt vor. Mittlerweile gibt es aber viele alternative Möglichkeiten, um innerhalb eines Unternehmens, aber auch im Kundenkontakt Filesharing zu betreiben. Wir zeigen, welche Betreiber es gibt, welche die Branche nutzt und was Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke zum Thema Datenschutz sagt.
Filehosting oder Filesharing?
Filehosting- und Filesharing Dienste helfen Nutzern, große Dateien, welche aufgrund ihrer Größe beispielsweise nicht per Mail gesendet werden können, an Dritte weiterzuleiten und/oder zur Verfügung zu stellen.
Während sich Filehosting-Dienste darauf beziehen, im Internet, auf Servern anderer Unternehmen, Dateien hochzuladen und zu verwalten, geht es im Filesharing um die Weitergabe von Dateien. Der Nutzer, der Dateien versenden möchte, lädt also die gewünschte Datei beim Filesharing-Dienst hoch. Die Person, die die gewünschte Datei erhalten möchte, erhält dann einen Link, um auf die Datei zuzugreifen.
Diese Anbieter nutzt die Branche
Wir haben die Branche gefragt: Welche Anbieter nutzen Vermittler, um große Dateien an Dritte weiterzugeben? Hier die Ergebnisse:
Auf dem Siegertreppchen: WeTransfer
Die Branche ist sich einig. Knapp 30 Prozent der Befragten nutzen den Filehosting Anbieter WeTransfer beim Versenden von großen Dateien. Was kann der Dienst?
„Der primäre Zweck von WeTransfer ist nicht das dauerhafte Speichern und Teilen von Dateien mit anderen, wie es konkurrierende Dienste anbieten, sondern nur der Versand großer Dateien an einen oder mehrere Empfänger“, beschreibt WeTransfer seine Mission.
Die Handhabung des Dienstleisters ist einfach: wer die kostenlose Version nutzt, fügt die E-Mail des gewünschten Empfängers ein, ebenso die des Absenders, gegebenenfalls einen Text so wie bis zu zwei Gigabyte große Dateien. Der Absender bekommt daraufhin eine Mail zugesandt, in welcher sich ein Bestätigungscode befindet. Dieser wird dann auf WeTransfer eingegeben und schon sind die Dateien verschickt.
Silber Medaille für Dropbox
Rund 23 Prozent aller Befragten nutzen den Filehosting-Dienst Dropbox. Der seit 2007 existierende Dienst hat seinen Sitz in den USA. Die Dropbox ist vergleichbar mit einer Festplatte – nur eben im Web. Der Speicher wird auf einem Dropbox-Server hinterlegt. Wenn Nutzer Dateien in die Dropbox laden, können sie mit Hilfe ihrer Anmeldedaten von überall aus auf sie zugreifen, die Dateien teilen oder lokal herunterladen.
Die Dropbox ist für eine Speicherkapazität bis zu zwei Gigabyte kostenlos. Kostenlosen Extra-Speicherplatz bis zu 20 GB können Nutzer sich allerdings zum Beispiel durch Einladungen an Freunde und Familie oder des Absolvierens der ersten Schritte dazu gewinnen.
Filesharing X Datenschutz
Auch das Thema Datenschutz spielt bei Filesharing- und Filehosting Diensten eine große Rolle. Das bestätigt auch ein Kommentar in der Umfrage in der Facebook-Gruppe „Versicherungsvermittler Deutschland“ von Jessica Hormann, Versicherungsvertreterin. Wir haben Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und gewerblichen Rechtsschutz, gefragt:
Redaktion: Was ist bei Filesharing- und Filehosting Diensten hinsichtlich des Datenschutzes zu beachten?
Björn Thorben M. Jöhnke: Bei Filesharing und Filehosting ist der Datenschutz ein grundsätzliches Problem. Dessen sollte sich jeder Nutzer bewusst sein und im Einzelnen selbst überprüfen, inwieweit eine konforme Nutzung in den Alltagsgebrauch implementiert werden kann.
Der Datenschutz ist meist deshalb ein Problem, da viele Anbieter die Daten im Nicht-EU-Bereich speichern.
Personenbezogene Daten von EU-Bürgern haben oft nicht den gleichwertigen Schutz in einem Drittland wie in der EU.
Dazu zählt besonders die USA, da hier viele Filesharing- und Filehosting Anbieter vorhanden sind. Da die DSGVO eine EU-Verordnung ist, gilt sie eben auch nur für den europäischen Raum, nicht – beispielsweise – für die USA.
Redaktion: Welche Filesharing-Dienste stufen Sie als sicher ein, bei welchen ist Vorsicht geboten?
Björn Thorben M. Jöhnke: Das kommt ganz auf den Ort an, an dem die Daten gehostet werden. Viele Anbieter haben die Entscheidung des EuGH umgesetzt und Server im EU-Raum geschaffen. Wenn in diesem Fall die Datenspeicherung im EU-Raum stattfindet und eine Übertragung in Drittländer ausgeschlossen ist, dürfte die Nutzung dieser Anbieter unproblematisch sein.
Jeder Dienst sollte jedoch nochmal genau überprüft werden.
Soweit bekannt, werben jedoch auch viele Dienste mit „Datenschutzkonformität“ und sollten sich daran auch bemessen lassen.
Redaktion: Welche Folgen kann eine unsichere Datenübertragung haben?
Björn Thorben M. Jöhnke: Die Rechtsfolgen sind natürlich zunächst vom Verantwortlichen zu tragen. Dieser hat im Einzelfall für eine datenschutzkonforme Datenverarbeitung Sorge zu tragen.
Kommen Daten beispielsweise abhanden und führen diese zu einem Schaden beim Betroffenen, so treffen den Verantwortlichen Folgen wie Schadenersatz, Geldbußen oder Sanktionen (Art. 82 ff. DSGVO).
Es gibt bereits Gerichtsentscheidungen, welche einen Anspruch auf Ersatz immaterieller Schäden beziehungsweise Schmerzensgeld aus Art. 82 DSGVO allein aufgrund eines Verstoßes gegen die Normen der DSGVO bejahen, zum Beispiel, wenn tatsächlich ein Schaden zum Beispiel durch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung entstanden ist. Aus diesem Grunde sollte sensibel mit dem Einsatz von Filehosting- und Filesharing Diensten umgegangen werden.