Zahnersatz ist teuer, insbesondere für gesetzlich Versicherte. Zuzahlungen für Füllungen, Kronen, Brücken und Inlays führen zu empfindlichen Belastungen. Im Bundesdurchschnitt wird derzeit mehr als die der Kosten für Zahnersatz von den Versicherten selbst gezahlt. Denn: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet seit einer Reform im Jahr 2005 nur noch befundbezogene Festzuschüsse für Zahnersatz. Diese sind unabhängig von der gewählten Versorgungsart.
Richtlinien der Festzuschüsse
Rechtliche Grundlage des Festzuschusssystems sind die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Festzuschuss-Richtlinien, mit denen die Befunde und die Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse zu gewähren sind, festgelegt werden. Die Richtlinien werden ergänzt durch die Bestimmungen zur Kombinierbarkeit der Befunde sowie die jährlich neu festzulegenden Festzuschuss-Beträge. Die aktuell geltenden Festzuschussbeiträge findet Ihr hier.
Die Lücken schließen, nicht nur im Gebiss
Gesetzlich Versicherte erhalten somit eine medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Wer aber auf eine hochwertige Versorgung seines Lächelns mit modernsten Methoden auf aktuellem Stand der Zahnheilkunde Wert legt, muss zusätzlich in die eigene Tasche greifen. Häufig bleiben je nach Behandlung mehrere Tausend Euro für den Patienten übrig.
Private Zusatzversicherungen können diese erhebliche Lücke in der GKV schließen. Eine Alternative stellt eine private Krankenvollversicherung dar, wenn die Möglichkeit zum Wechsel besteht. Sie ermöglicht ein hochwertigeres Versorgungsniveau, was ein typisches Beispiel aus der Abrechnungspraxis der R+V belegt:
Ein Versicherter benötigt ein Implantat verbunden mit einem Knochenaufbau. Der Kostenvoranschlag lautet auf 3.300 Euro. Die GKV erstattet davon einen Festzuschuss inklusive eines Bonus von 15 Prozent, wenn der Versicherte regelmäßig beim Zahnarzt war. Dieser Zuschuss beläuft sich insgesamt auf 480 Euro, der gesetzlich versicherte Kunde muss 2.820 Euro (mehr als 85 Prozent) aus eigener Tasche bezahlen.
Die R+V erstattet über ihre Krankenvollversicherung in den Tarifen AGIL classic pro (CP0U – CP3U) und AGIL comfort (MP0U – MP3U) hingegen 75 Prozent der Kosten, der Eigenanteil liegt nur mehr bei 825 Euro. In der höchsten Tarifstufe AGIL premium (TN0U – TN3U) werden sogar 80 Prozent übernommen, der Eigenanteil sinkt auf lediglich 660 Euro. Im Vergleich zur GKV spart er in diesem Beispiel mehr als 2.000 Euro.
Keine Erstattungsgrenzen, kein Preis-Leistungsverzeichnis!
Das GesundheitsKonzept AGIL bietet eine umfassende und hochwertige Kranken-Vollversorgung, die auch im Leistungsbereich Zahn bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie vollends überzeugt. Abrechnungen werden unkompliziert erstattet. Zudem besteht bei R+V kein Preis-Leistungs-Verzeichnis, das bedeutet, die Kosten werden nicht mit einer Obergrenze gedeckelt.
Hier die Zahn-Leistungen in den Tarifen AGIL classic pro und AGIL comfort im Überblick:
- Zahnbehandlung und Vorsorgemaßnahmen inklusive professioneller Zahnreinigung ohne Altersbegrenzung: 100 Prozent
- Bei Vorsorgeuntersuchungen finden vereinbarte Selbstbehalte keine Anwendung und sie haben keine Auswirkungen auf die Beitragsrückerstattung, wenn hierfür eine separate Rechnung ausgestellt wird.
- Zahnersatz: 75 Prozent
- Kieferorthopädie: 75 Prozent für Versicherte unter 21 Jahren
Vor Beginn einer Zahnersatz- oder kieferorthopädischen Maßnahme muss eine Kostenzusage der R+V Krankenversicherung AG eingeholt werden, ansonsten erfolgt eine Kürzung der tariflichen Leistung um 50 Prozent – dies gilt ebenso für den Tarif AGIL premium.
Darüber hinaus gelten für AGIL premium folgende Leistungsdaten:
- Zahnbehandlung und Vorsorgemaßnahmen inklusive professioneller Zahnreinigung: 100 Prozent
- Bei Vorsorgeuntersuchungen finden vereinbarte Selbstbehalte keine Anwendung und sie haben keine Auswirkungen auf die Beitragsrückerstattung, wenn hierfür eine separate Rechnung ausgestellt wird.
- Zahnersatz: 80 Prozent
- Kieferorthopädie: 80 Prozent ohne Altersbegrenzung.
Die R+V Krankenversicherung ist mit dem GesundheitsKonzept AGIL nicht nur im Leistungsbereich Zahn überzeugend aufgestellt. Weitere Informationen zu den Leistungen der AGIL-Tarife und der Vertriebsunterstützung der R+V Versicherungsgruppe gibt es hier.
Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung