Auch nach Jahrtausenden der Seefahrt birgt das Meer für Mensch und Maschine große Gefahren. Neben Risiken an Leib und Leben können mit einer Havarie auch finanzielle Schäden in Millionenhöhe einhergehen. Die Lösung: Eine Transportversicherung.
See schluckt Sesterze
23. März 2021: Das Containerschiff „Ever Given“ der taiwanischen Reederei Evergreen Marine läuft bei starkem Wind im Suezkanal auf Grund. In diesem besonderen Fall stellt es sich außerdem schräg und blockiert damit die gesamte Schifffahrtsrinne des Suezkanals. Sechs Tage lang ist eine Passage unmöglich: Hunderte Schiffe stauen sich in beiden Fahrtrichtungen.
Der Fall „Ever Given“ verursachte, so berichtete es die BBC, pro Tag einen Schaden von 14 bis 15 Millionen US-Dollar.
Sieben Meere, sieben Unfälle
Schiffe wie die „Ever Given“ sind für den weltweiten Handel unverzichtbar. Immerhin gehen etwa 90 Prozent aller Güter über den Seeweg, viele davon auf den großen Containerschiffen. Der technische Fortschritt kann Seeunglücke verringern, jedoch nicht verhindern. Jeden Tag gibt es weltweit etwa sieben Schiffsunfälle – soweit die Statistik. Die Gründe dafür sind vielfältig: Maschinenbruch, Kollisionen, Feuer oder Navigationsfehler. „Bei Seenot darf der Kapitän alles tun, um das Schiff und die Ladung zu retten“, erklärt Torben Siegmund, Abteilungsleiter Transportversicherungen bei der R+V-Tochter KRAVAG. „So kann er beispielsweise Container über Bord werfen lassen oder Laderäume fluten. Und er darf Schlepper beauftragen, die ein festgefahrenes Schiff befreien oder in einen Hafen manövrieren.“
Die große Haverei
Eine Havarie, also ein Unfall größerer Transportfahrzeuge, kann sowohl in der Luft als auch auf See passieren. Sobald zum Beispiel der Kapitän eines Containerschiffes zu drastischen Maßnahmen greifen muss, um Schiff und Ladung zu retten, ist jedoch von einer Haverei die Rede. Das Handelsgesetzbuch (§ 588) definiert das wie folgt: „Werden das Schiff, der Treibstoff, die Ladung oder mehrere dieser Sachen zur Errettung aus einer gemeinsamen Gefahr auf Anordnung des Kapitäns vorsätzlich beschädigt oder aufgeopfert oder werden zu diesem Zweck auf Anordnung des Kapitäns Aufwendungen gemacht (Große Haverei), so werden die hierdurch entstandenen Schäden und Aufwendungen von den Beteiligten gemeinschaftlich getragen.“ Als Beteiligter gilt „derjenige, der im Zeitpunkt des Havereifalls Eigentümer des Schiffes oder Eigentümer des Treibstoffs ist oder der die Gefahr trägt, dass ein zur Ladung gehörendes Frachtstück oder eine Frachtforderung untergeht“. Die Haverei bezeichnet vermögensrechtliche Abwicklungen von Havarieschäden.
155 Millionen Euro im Wasser
Wie hoch der Anteil der Beteiligten jeweils ist, ermittelt bei einer Havarie ein „Dispacheur“ genannter Sachverständiger. Seine Aufgabe ist es, die geretteten Werte zu errechnen und dann die Kosten im Verhältnis umzulegen. Im schlimmsten Fall müssen die Eigentümer der Ladung in Höhe des Warenwertes zahlen. Zum Vergleich: Schiffe in der Größenordnung der „Ever Given“ können problemlos bis zu 20.000 Container tragen. Beim Untergang der „Felicity Ace“ im vergangenen Februar entstand ein Schaden in Höhe von 155 Millionen Euro. Damals waren Luxusautos verschiedener Hersteller mit dem Schiff gesunken.
Die Transportversicherung
Im Falle eines Unglücks kann der Reeder von seinem Pfandrecht Gebrauch machen und die unbeschädigte Ware so lange einbehalten, bis die Kaufleute ihre Beiträge zur Havarie Grosse beglichen haben. In der Regel erfolgt die Zahlung in bar. „Forderungen von mitunter hohen sechsstelligen Summen können die Bonität der Händler bedrohen“ warnt Siegmund dazu. Seine dringende Empfehlung: Die Warentransportversicherung. Diese übernimmt sowohl in der Binnen- als auch in der Seeschifffahrt die Beiträge zur Havarie Grosse. Außerdem ersetzt sie den Wert von verlorener Ware und die Kosten für die Wiederherstellung beschädigten Gutes.
Weitere Informationen dazu erhalten Interessierte im Maklerportal.