Der KFZ-Verbandskasten, den Autofahrer verpflichtend mit sich führen, verändert sich. Einer der Auslöser dafür ist die Coronavirus-Pandemie. Wir werfen einen Blick auf die Details.
Unfälle in Deutschland
Wie hat sich die Verkehrssicherheit in Deutschland entwickelt? Nachdem die Siebziger massenhaft Opfer im Straßenverkehr forderten, legte der Gesetzgeber im Laufe der Jahre verschiedene Sicherheitshebel fest, die nach und nach für einen sichereren Straßenverkehr auf deutschen Autobahnen sorgten. Ein paar Beispiele dafür sind die Promillegrenze, die Anschnallpflicht, der Seitenairbag – und eben auch der KFZ-Verbandskasten. Zum Vergleich: Im Jahr 1972 gab es pro einer Milliarde Fahrzeugkilometer rund 27,9 Unfalltote. 28 Jahre später waren es noch 1,5 Opfer, berichtet das Statistische Bundesamt (Destatis). Es ist ein Rückgang von etwa 95 Prozent zu beobachten. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland etwa im Mittelfeld, was die Todesrate auf der Autobahn pro 1.000 Kilometer angeht. Im Jahr 2020 gab es auf deutschen Straßen die niedrigste Anzahl von Unfallgetöteten seit 1950.

Die Geburt des KFZ-Verbandskastens
Wie der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) berichtet, schreibt der Gesetzgeber das Mitführen eines Verbandkastens im Kraftfahrzeug bereits seit dem 1. August 1969 vor. Das gilt seit 1972 für sämtliche Fahrzeuge. Der Verbandskasten entwickelt sich seitdem mit dem aktuellen Stand der Medizin weiter. Zu diesen Modernisierungen gehören zum Beispiel die Aufnahme der Einmalhandschuhe oder (seit Juli 2000), das Mitführen einer aluminiumbeschichteten Rettungsdecke und nun eben auch die medizinische Maske.
Neuer Inhalt für den KFZ-Verbandskasten
Und das ändert sich: Das Bundesverkehrsministerium hatte vorgeschlagen, eine gesetzliche Mitführpflicht für Gesichtsmasken zu etablieren. Auf Anraten des BVMed und dem DIN Normungsausschuss NA 06 (Verbandmittel und Behältnisse) regelte das Ministerium dies nun über die Verbandskastennorm. Seit dem 1. Februar 2022 gilt die neue DIN 13164. Diese legt die Art und Menge des Inhalts des KFZ-Verbandskastens fest. Aufgrund von neuen medizinischen Kenntnissen – woran eben auch die Coronavirus-Pandemie nicht ganz unschuldig ist – ist nun das Mitführen zweier Gesichtsmasken im KFZ-Verbandskasten festgelegt. Dafür aber sieht die neue DIN das Verbandtuch 40×60 Zentimeter nicht mehr vor, und die vorgeschrieben Anzahl der Dreiecktücher beträgt nun exakt eines (vorher zwei). Dem BVMed zufolge dürfen Kunden im Handel befindliche Verbandskästen, die noch nach der vormals gültigen Norm bestückt sind, noch bis zum 31. Januar 2023 erwerben. Diese seien qualitativ gleichwertig.
„Aus Erfahrung ist bekannt, dass das Tragen von Masken die Hemmschwelle bei der Hilfestellung senkt, ähnlich wie bei den Handschuhen. Es geht dabei um den wechselseitigen Schutz des Unfallopfers und des Ersthelfers“, sagt die stellvertretende BVMed-Geschäftsführerin, Dr. Christina Ziegenberg, dazu.
Der KFZ-Verbandskasten in der Beratung
Was müssen Autofahrer nun tun? Es ist angeraten, den Verbandskasten regelmäßig zu prüfen, dabei sowohl auf Verfallsdatum der Verbandspäckchen und -pflaster zu achten, als auch bei Bedarf neues Equipment zu besorgen. Für Vermittler bietet sich hier ein Anlass, um Kunden auf diese Neuerung anzusprechen. Dies kann die Brücke zu einem Einstieg in die weiterführende Beratung schlagen. Vor allem, wenn es um KFZ-Themen geht.
Der Inhalt des Kfz-Verbandkasten wird durch den Normenausschuss „Medizin“ im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. nach den neusten medizinischen Erkenntnissen erarbeitet. Zum vorgeschriebenen Inhalt gehören zum Beispiel verschiedene Arten von Verbandsmaterial, eine Schere und Feuchttücher. Weitere Informationen sowie eine vollständige Liste des benötigten Inhalts des Verbandskastens gibt es unter dem nachfolgenden Link.