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Kinder sind im R+V-GesundheitsKonzept AGIL sicher aufgehoben


Viele Eltern stellen sich bei der Geburt ihrer Kinder die Frage, ob man sie privat oder gesetzlich krankenversichert. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss für jedes Familienmitglied in der privaten Krankenversicherung (PKV) ein eigener Beitrag gezahlt werden. In der GKV ist häufig eine beitragsfreie Familienversicherung der Kinder möglich.

Das Problem: Die Voraussetzungen für diese beitragsfreie Familienversicherung in der GKV erfüllen Ehepaare und Kinder unter anderem nur, wenn sie nicht arbeiten oder kein eigenes Gesamteinkommen haben, das in 2021/2022 regelmäßig im Monat 470 Euro überschreitet (bei geringfügig Beschäftigten liegt die Grenze bei 450 Euro monatlich). Ein solches Modell entspricht längst nicht mehr den Lebensumständen weiter Bevölkerungskreise, denn Kinder und Beruf werden häufig miteinander verbunden. So stieg die Quote der erwerbstätigen Frauen von 20 bis 64 Jahren von 1983 bis 2018 von 48,3 auf 75,8 Prozent.

Auch wenn sämtliche Voraussetzungen für eine beitragsfreie Familienversicherung vorliegen, ist diese Absicherung in vielen Fällen dennoch insgesamt preislich identisch oder sogar teurer als eine private Absicherung der Familie – und das bei häufig deutlich niedrigerem Leistungs- und Serviceniveau. Daher ist es stets empfehlenswert, die Option PKV zu kalkulieren. Je nachdem, wie die Eltern versichert sind, gelten unterschiedliche Regelungen für die Krankenversicherung von Kindern, die der PKV-Verband hier näher ausführt:

1. Sind beide Eltern privat versichert, kommt das Kind in die private Krankenversicherung. Das ist unkompliziert im Rahmen der Kindernachversicherung möglich. Eltern können für das Kind aber auch einen anderen privaten Anbieter wählen. Das Kind kann jedoch nicht gesetzlich versichert werden. 

2. Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kommt das Kind automatisch in die Familienversicherung. Eine private Versicherung des Kindes ist möglich, allerdings nicht bei allen Versicherern. In diesem Fall erfolgt die übliche Gesundheitsprüfung.

3. Ist ein Elternteil privat und ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden. Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat (2021: 64.350 Euro). Dann muss für das Kind ein monatlicher Krankenkassenbeitrag gezahlt werden. Sind die Eltern nicht verheiratet, gilt diese Einschränkung nicht.

Ist mindestens ein Elternteil in einem PKV-Tarif versichert, können neugeborene Kinder problemlos nachversichert werden – und zwar ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten. Einzige Voraussetzung: Ein Elternteil muss am Tag der Geburt mindestens seit drei Monaten privat krankenversichert sein und die Anmeldung muss spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgen. Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind zum Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Dabei ist jedoch ein Risikozuschlag möglich.

Weitere Vorteile einer Versicherung in der PKV umfassen:

  • In der GKV ist der Beitrag vom Einkommen des Mitglieds abhängig und verringert sich nicht, wenn Angehörige – Ehegatte und Kinder – nicht (mehr) in der Familienversicherung mitversichert sind. In der PKV ist das anders.
  • Arbeitgeber beteiligen sich grundsätzlich bis zum maximalen Arbeitgeber-Zuschuss an den Beiträgen der privatversicherten Kinder.
  • Es gibt vielfach günstige Kinder-, Schüler- und Studentenbeiträge.
  • Der Beitrag für die Kinder entfällt für die Eltern, sobald die Kinder sich selbst versichern.

Von all diesen gesetzlichen Regelungen profitiert man natürlich auch im leistungsstarken und familienfreundlichen R+V-GesundheitsKonzept AGIL. Die private Krankenvollversicherung der R+V ist in drei Tarifvarianten AGIL classic pro (CP0U – CP3U), AGIL comfort (MP0U – MP3U) und AGIL premium (TN0U – TN3U) erhältlich. Das Einsparpotenzial wird deutlich anhand eines typischen Praxisfalls einer Beispielfamilie:

Eine junge vierköpfige Familie mit zwei Kindern, in der der 30-jährige Vater Daniel ganztags (Bruttogehalt 5.500 Euro) und die gleichaltrige Mutter Anja (1.500 Euro) halbtags arbeiten. In der GKV werden die 3-jährige Hanna und der 1-jährige Tom zwar kostenlos mitversichert, der Beitrag für Daniel ist allerdings mit 916,70 Euro fast doppelt so hoch wie in der PKV (Stand 2021: 501,29 Euro; versichert in den Tarifen AGIL comfort mit 480 EUR Selbstbehalt (MP1U), Krankentagegeld mit 100 EUR Tagessatz (TE/100), private Pflegepflichtversicherung (PPN)). Privat versichert würden für Hanna und Tom jeweils 122,51 Euro fällig (MP1U). Für Anja beträgt der Beitrag in der GKV 284,25 Euro.

Stellt man nun die monatlich zu leistenden Gesamtbeiträge für die Familie gegenüber, ergibt sich folgendes Bild: Bleiben alle vier in der GKV, werden 916,70 plus 284,25 Euro = 1.200,95 Euro abzüglich der Arbeitgeber-Zuschüsse für beide Eltern fällig. Die Zuschüsse betragen jeweils die Hälfte der Beiträge. Somit bezahlt die kleine Familie in der GKV komplett 600,47 Euro jeden Monat.

Versichern sich Vater und Kinder hingegen in der PKV, während Anja gesetzlich versichert bleibt, lautet die Rechnung 501,29 Euro (Daniel) + 2 x 122,51 Euro (Tom und Hanna) plus 284,25 Euro (GKV-Beitrag für Anja) = 1.030,56 Euro. Auch hiervon werden die Arbeitgeber-Zuschüsse abgezogen. Der zu zahlende Gesamtbeitrag liegt damit bei 515,27 Euro. Eine Ersparnis von 14,2 Prozent gegenüber der reinen GKV-Variante! Privat krankenversicherte Kinder profitieren zudem vom Zugang zu besseren Therapiemöglichkeiten und einer höherwertigen Versorgung. 

Anders als bei vielen PKV-Anbietern können Kinder in den AGIL-Tarifen bei R+V auch in höheren Tarifen als die der Eltern versichert werden. Ein Wechsel in den jeweils höherwertigen Tarif ist ansonsten nach dem 5., 10. und 15. Versicherungsjahr ab Alter 16 bis zum Alter 50 möglich. 

Die R+V Krankenversicherung ist mit dem GesundheitsKonzept AGIL nicht nur im Leistungsbereich für Kinder überzeugend aufgestellt. Weitere Informationen zu den Leistungen der AGIL-Tarife und der Vertriebsunterstützung der R+V Versicherungsgruppe sind hier zu finden.

Titelbild: © skynesher/gettyimages
R+V Redaktion
R+V Redaktion
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung und Vorsorge sowie zu Unternehmensthemen der R+V Versicherungsgruppe. Wir wünschen eine spannende und unterhaltende Lektüre!

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