Alle Versicherungsvermittler freuen sich über gute Online-Bewertungen – bei Google, Provenexpert, whofinance oder wie auch immer die Portale heißen mögen. Denn solche positiven Bewertungen sind die beste Werbung, persönliche Empfehlungen, die uns Versicherungsvermittler ins rechte Licht rücken. Aber was, wenn sie schlecht ausfallen?
Internetbewertungen: Segen und Fluch zugleich
Nun gibt es aber natürlich nicht nur positive Bewertungen – unzufriedene Kunden ledern gerne einmal ab gegen Dienstleister, Händler und Websitebetreiber – und natürlich auch gegen Versicherungsmakler. Und dann wird das Internet mit seinen Bewertungsportalen schnell vom werbenden Segen zum nervigen Fluch.
Das Problem für den bewerteten Vermittler: Grundsätzlich ist eine solche Kritik natürlich von der Meinungsfreiheit gedeckt – sie ist also nicht mal eben aus der Welt zu schaffen. Anders sieht es aus, wenn eine Bewertung beleidigend oder diffamierend wird und zum Beispiel Wettbewerber anonym das eigene Vermittlerunternehmen schlecht machen – gegen diese Art von mobbender Meinungsäußerung kann der Betroffenen durchaus vorgehen. Allerdings steht er dann vor dem nächsten Problem:
Viele – vor allem negative – Bewertungen geben die Kritiker anonym ab, sodass der Betroffenen gar nicht erkennen kann, wer der Kritiker tatsächlich ist und gegen wen er vorgehen müsste.
Und der Portalbetreiber darf die persönlichen Daten des Kritikers nicht herausgeben, weil er keine entsprechende Befugnis vom Kritiker zur Datenweitergabe haben wird.
Das Bewertungsportal in den Fokus nehmen
Es bleibt also nur die Möglichkeit, das Portal selbst zur Verantwortung zu ziehen und die Bewertung vom Portalbetreiber löschen zu lassen. Dafür müssen Vermittler das Portal erst einmal über die beanstandete Kritik informieren und auffordern, diese zu löschen. Das Portal wird dann den Kritiker informieren und zu einer Stellungnahme auffordern. Ohne Rückmeldung wird das Portal die Bewertung löschen, streitet der Kritiker aber eine Rechtsverletzung ab und kann zum Beispiel die schlechte Bewertung untermauern mit Beweisen wie Auszügen aus Mails, dann wird das Portal den Vermittler entsprechend informieren. Jetzt wäre wieder der Vermittler am Ball, der die Auffassung des Kritikers widerlegen muss. Es entspinnt sich also ein für den Vermittler ausgesprochen lästiges Ping-Pong-Spiel mit dem Portalbetreiber in der Mitte – Ausgang ungewiss.
Vermittler müssen wachsam sein
Gute Bewertungen im Internet sind wichtig für den geschäftlichen Erfolg von Vermittlern – schlechte können das Geschäft und die Reputation deutlich negativ beeinflussen und beschädigen.
Deshalb ist es wichtig, dass Vermittler immer mal wieder nach sich selbst googeln und schlechte Bewertungen aufspüren.
Nur so können sie sicherstellen, dass sie gegen negative Beurteilungen und Kommentare schnell vorgehen können. Wenn Vermittler sich darum nicht selbst kümmern wollen, gibt es diverse Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben. Wer nach „negative Bewertungen im Internet entfernen” bei Google sucht, findet als Vermittler schnell eine Handvoll Rechtsdienstleister, die sich der Sache annehmen.
Auch positive Bewertungen sind ein potenzieller Problemfall
Seit dem Sommer 2022 müssen Versicherungsvermittler übrigens auch vorsichtiger sein, wenn sie mit positiven Bewertungen von Kunden werben. Mit der Novellierung des UWG liegt die Latte für die Verwendung von Bewertungen zu werblichen Zwecken höher. Kurz gesagt bedeutet das, dass Vermittler entweder die Echtheit und Authentizität der Bewertungen überprüfen und belegen können oder auf ihrer Website darauf hinweisen, dass sie es nicht tun. Das gilt vor allem dann, wenn sie sich die Bewertungen zu eigen machen, also etwa Werbemittel wie zum Beispiel Banner vom Bewertungsportal auf der eigenen Website einbinden.
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