Trends & TippsNachhaltigkeit 23: Was kommt? Was bleibt? Was wird? 

Nachhaltigkeit 23: Was kommt? Was bleibt? Was wird? 

Klimaschutz ist – wenig überraschend – brisanter denn je. Bereits zum Jahresanfang dominiert das Thema die Schlagzeilen. Das bestätigt: Einiges ist im Umbruch. Aber wie ist der Status Quo? Und was sind Neuerungen für und in 2023? Wir fassen zusammen. 

Fit for 55?

Laut Plan sowie gesetzlicher Festlegung der Bundesregierung soll Europa bis zum Jahr 2050 in Gänze klimaneutral sein. Bis 2030 soll der Kontinent dafür bereits 55 Prozent der Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 1990 einsparen – mindestens. Erstellt wurden die Gesetzesvorschläge dafür im Sommer 2020. Wir erinnern uns: Zu dieser Zeit befand sich die Welt in einer Pandemie, Flugreisen entfielen fast komplett, selbst Autofahrten waren auf Grund von Homeoffice-Pflicht und Ausgangssperre obsolet. Die Umwelt schien sich zu erholen und für einen Moment durchzuatmen. Eine optimistische Zeit für hoch gesteckte Klimaziele. Inzwischen ist die Lage wieder eine andere. Ausgelöst durch den Ukraine Krieg, drohte Europa in eine Energiekrise zu rutschen. Die Folge: Kompromisse wurden geschlossen – zu Lasten des Klimas. Der Braunkohleausstieg kommt zwar rund acht Jahre früher als vereinbart, dafür erhielt der Energiekonzern RWE jedoch die Genehmigung, den Tagebau auf das nordrhein-westfälische Lützerath auszudehnen. Die Umsiedlung des Ortes begann zwar bereits im Jahr 2006, Proteste der Aktivisten sind allerdings derzeit (Stand 13. Januar 2023) voll im Gange. 

Dabei gibt es durchaus auch positive Entwicklungen hin zu einer grüneren Welt. Denn auch der Atomausstieg ist beschlossene Sache. Zwar wurde auch hier der Ausstieg auf Grund der auslandspolitischen Situation um wenige Monate verlängert, bereits im April gehen aber auch hier die letzten Kraftwerke vom Netz.

From zero to zero waste 

Oft fängt es auch im Kleinen an. So sind Gastronomien ab fünf Beschäftigten, die Coffee to go anbieten, beispielsweise seit 1. Januar 2023 verpflichtet, diesen ohne Aufpreis auch in Mehrwegbechern anzubieten. Auch selbst mitgebrachte Behältnisse müssen befüllt werden. Eine Regelung, die auch Vermittler in ihre Kaffeeroutine aufnehmen können. Der durch Einwegverpackungen verursachte Müll belief sich bisher immerhin auf mehr als 300.000 Tonnen. 

Ebenfalls eine Neuerung aus der Sparte Ernährung: Für Schweinefleisch ist – wenn gerechtfertigt – ab Sommer 2023 ein neues Qualitätssiegel erhältlich. Das „Tierwohl“ Label soll darüber Aufschluss geben, unter welchen Umständen das Tier gehalten wurde. GEO merkt hierzu jedoch an, dass das Label Tierschutzverbänden zu Folge nur bedingt für mehr Transparenz sorgt, da es sich um ein freiwilliges Prädikat handelt. 

Menschenrechte sollen hingegen verstärkt durch das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ gewährleistet werden. Es verpflichtet Firmen zu regelmäßigen Risikoanalysen sowie zu Berichten über Bemühungen um Menschenrechte und Umweltschutz. Geltend ist das Gesetz jedoch bisher nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. 

Auslaufmodell mit günstigem Ersatz

Um den Kauf von vergleichsweise teureren Elektroautos zu fördern, lockte der Staat bisher mit einer finanziellen Förderung. Der sogenannten Umweltbonus endet in diesem Jahr zwar nicht komplett, jedoch fallen die Finanzspritzen deutlich kleiner aus. Einem Bericht des ADAC nach sieht die Förderung wie folgt aus: 

„Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro statt bisher 6.000 Euro jetzt 4.500 Euro, mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro statt 5.000 nur noch 3.000 Euro. Der Herstelleranteil beträgt jeweils die Hälfte. Elektrofahrzeuge ab einem Kaufpreis von mehr als 65.000 Euro erhalten weiterhin keine Förderung.“

Stärker fördert die Regierung hingegen den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr. Nach dem 9-Euro Ticket kommt mit dem 49-Euro Ticket das Nachfolgemodell. Ein konkreter Startschuss ist jedoch noch nicht beschlossen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen geht von einer Einführung zum 1. Mai aus. Allerdings: Das Ticket soll als dauerhaftes Angebot bleiben. Hier lohnt es sich dann für den ein oder anderen möglicherweise, den Arbeitsweg zu überdenken. 

Nachhaltigkeit in vier Wänden 

Wie die Verbraucherzentrale schreibt, sollen in diesem Jahr einige neue Photovoltaik-Anlagen ans Netz gehen. Rund 50 Prozent davon auf Dächern, die übrigen aus Freiflächenanlage. Für Besitzer entfällt zudem die Pflicht eines speziellen Erzeugerstromzählers.  

Stärker zur Verantwortung werden indessen Vermieter gezogen. Sie müssen sich seit Beginn des Jahres an der Heiz-Klimaabgabe ihrer Mieter beteiligen. Die Faustregel laut GEO: Je niedriger der Dämmstandard, desto mehr muss ab 2023 der Vermieter übernehmen. Der Anreiz ist hierbei klar: Wer seine Immobilie noch nicht klimafreundlich saniert hat, soll damit einen Anstoß bekommen. 

Titelbild: © Jacob Lund/stock.adobe.com

Stephanie Gasteiger
Stephanie Gasteiger
Mitglied der NewFinance-Redaktion mit beruflichem Hintergrund in der PR und Wurzeln am Chiemseeufer. Ist ganz nach Friedrich Nietzsche davon überzeugt, dass die Glücklichen neugierig sind. Und ebenso umgekehrt.

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