Seit dem 2. August 2022 müssen Vermittler die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden für Versicherungsanlageprodukte abfragen. Außerdem müssen sie diese bei der Produktempfehlung berücksichtigen. Welche Lösungen stellt R+V hierfür bereit?
Ein Blick auf die Nachhaltigkeitspräferenz
Wie das konkret aussieht, erklärt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Und zwar ergänzen die Nachhaltigkeitspräferenzen die bisherigen Anlageziele „Anlagezweck“, „Anlagedauer“ und „Risikotoleranz“. Diese drei mussten Wertpapierdienstleister schon vorher bei einer Geeignetheitsprüfung berücksichtigen. Laut der BaFin sind die Nachhaltigkeitspräferenzen in drei Kategorien unterteilt:
- Ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne der Taxonomie-Verordnung: Hier können Kunden erwarten, dass sie einen wesentlichen positiven Beitrag zum Umweltschutz unterstützen.
- Nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungs-Verordnung: Damit ist grundsätzlich ein positiver Beitrag zur Nachhaltigkeit gemeint.
- Und danach, ob Berater bei einem Finanzinstrument die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit berücksichtigen: Dabei steht die Begrenzung dieser Auswirkungen im Vordergrund.
Das schließt all diejenigen Finanzinstrumente aus, die negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit haben. Diese haben den Namen Prinzipal Adverse Impact Indikators – kurz PAIs). Beispiele dafür sind die Verletzung von Menschenrechten oder Treibhausgasemissionen.
Warten auf die ESMA
Gleichzeitig teilt die BaFin mit, dass die Art und Weise, wie die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen bei Kunden ablaufen soll, noch nicht gesetzlich vorgegeben ist. In Zukunft, so erwartet es die Behörde, sollen sich Wertpapierdienstleistungsunternehmen an den entsprechenden Richtlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) orientieren. Diese Richtlinien liegen derzeit jedoch nur als Entwurf vor.
Erste Änderungen an Nachhaltigkeitsverordnungen
An anderer Stelle gibt es jedoch bereits die ersten Änderungen an den Regelungen bezüglich Nachhaltigkeitspräferenzen. Und zwar hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Referentenentwurf zur Änderung der Gewerbeanzeige- und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) veröffentlicht. Sofern die darin vorgesehenen Änderungen planmäßig in Kraft treten, müssten auch Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater gemäß § 34f und § 34h der GewO von Kunden die Nachhaltigkeitspräferenzen erfragen, sobald sie eine Anlageberatung durchführen.
Fehler im Regelwerk
Denn diese waren aufgrund eines Fehlers bisher von den neuen Verpflichtungen hinsichtlich Nachhaltigkeitspräferenzen ausgenommen. „Als Verband der unabhängigen Finanzdienstleister, die ihre Kunden oft produktübergreifend, also im Allfinanzgedanken beraten, begrüßen wir die kommende Änderung sehr. Der bisherige Zustand war absurd“, kommentiert Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Damit müssten sich alle § 34f-Vermittler spätestens ab jetzt mit dem Thema Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen auseinandersetzen. „An der Qualifikation führt kein Weg vorbei“, erklärt Norman Wirth. „Es ist keine Frage mehr des OB, sondern nur noch des WIE.“
Lösungen von Condor
Diese Frage beantwortet die Condor bereits heute. Mit den nachhaltigen Produkten Congenial privat und Congenial privat garant stehen Vermittlern zwei Optionen für nachhaltige Altersvorsorge zur Verfügung, die sie ihren Kunden anbieten können.
Condor stellt dabei eine Auswahl an Fonds bereit, die alle drei Kategorien der Nachhaltigkeit bedient. Bei Congenial privat kommt es auf die Fondsauswahl an:
- Fonds, die einen wesentlichen positiven Beitrag zum Umweltschutz leisten,
- Fonds, die einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten, so wie es die Transparenzverordnung vorschreibt,
- Sowie Fonds, die nachhaltigkeitsschädliche Investitionen begrenzen wollen.
Bei Concenial privat garant wiederum spielt neben der Fondsanlage auch das Sicherungsvermögen eine nachhaltige Rolle. Dort strebt Condor eine Begrenzung negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit an.
Weitere Informationen zu Congenial privat finden Interessierte hier auf der Website sowie im Maklerportal.
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