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Photovoltaikversicherung: Der ideale Schutz

Endlich ist die Photovoltaikanlage installiert, der Kunde produziert eigenen Strom und ist unabhängiger von den schwankenden Strompreisen am Markt. Jetzt muss nur noch der Versicherungsschutz passen: Denn genauso wichtig wie die funktionierende PV-Anlage ist ein funktionierender Schutz für den Schadensfall. Für die Photovoltaikversicherung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten.

Möglichkeit 1: Die Wohngebäudeversicherung

Der Kunde kann zusammen mit dem Vermittler den Schutz über die Wohngebäudeversicherung vereinbaren. Die PV-Anlage muss dabei ausdrücklich mitversichert sein: Bei der R+V geschieht das über den Zusatzschutz für die PV-Anlage im Rahmen der Gebäudepolice. Die Photovoltaikanlage ist damit versichert, wenn sie durch eine unvorhergesehene Ursache zerstört oder beschädigt wird oder durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommt. Damit sind die in der Praxis häufig vorkommenden Schadenursachen wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, aber auch Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler versichert. Die Wohngebäudeversicherung sichert dabei im Rahmen des Anlagenschutzes nicht nur die PV-Module selbst ab, sondern auch die Montagerahmen, Befestigungselemente, den Wechselrichter, die Verkabelung und – wenn vorhanden – eine Stromspeicheranlage. Damit die Versicherung greift, muss die Anlage betriebsfertig sein.

Eine Absicherung der PV-Anlage im Rahmen der R+V-Gebäudeversicherung hat einen entscheidenden Vorteil: Bei einem Schaden, der die Immobilie und die PV-Anlage gleichermaßen betrifft, erfolgt die Schadenregulierung durch die R+V aus einer Hand. Eine Absicherung über die R+V-Wohngebäudeversicherung ist für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 15 kWp möglich. Größere Anlagen können Kunden und Vermittler mit der R+V-EnergiePolice absichern.

Möglichkeit 2: Die Spezial-Versicherung für Photovoltaik-Anlagen

Die R+V bietet mit der EnergiePolice eine spezielle Versicherung für Photovoltaikanlagen an. Sie versichert technische Schäden und deren Reparatur an den Bauteilen der PV-Anlage, unter anderem an den Photovoltaikmodulen, dem Wechselrichter, der Steuerungs- und Regeltechnik und den Speichermedien. Bestandteil der EnergiePolice ist zudem eine Betreiberhaftpflichtversicherung für den Betrieb der Photovoltaikanlage, wenn sich etwa ein Passant durch herunterfallende Teile der Anlage verletzt oder Schäden durch Brand der Anlage entstehen. Bei Firmenkunden lässt sich der Schutz zudem um eine Haftpflichtversicherung für den Betreiber der Anlage ergänzen. Die R+V-EnergiePolice können Kunden abschließen, die eine Photovoltaikanlage mit einer maximalen Nennleistung von 750 kWp und mit einem Höchstalter von 5 Jahren betreiben.

Oft unterschätzt: Der Ertragsausfall

Mit einem Schaden an der PV-Anlage oder gar einem Diebstahl verliert der Kunde die Einspeisevergütung. Diesen sogenannten Ertragsausfall kann der Vermittler dem Kunden über die R+V versichern. Die R+V ersetzt nach einem Versicherungsfall die Einspeisevergütung so lange, bis die versicherte Photovoltaikanlage wieder benutzbar ist – maximal bis zum Ende der versicherten Haftzeit. In der Gebäudeversicherung können so bis zu 25 Euro am Tag für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten versichert werden.

Versicherungsschutz auch für Balkonkraftwerke

Immer mehr Kunden installieren sogenannte Balkonkraftwerke: Zum Beispiel an einer Balkonbrüstung, auf der Terrasse oder als mobile Einheit im Garten. Solche Balkonkraftwerke können zum einen in der R+V-Wohngebäudeversicherung mit geschützt werden, wenn die Balkonsolaranlage ausschließlich dem versicherten Gebäude dient und es sich um eine Solaranlage handelt, die außen am Gebäude fest angebracht ist. In diesem Fall gilt der im Vertrag vereinbarte Schutz für das Gebäude auch für das Balkonkraftwerk. Zusätzlich können weitere Naturgefahren, Überspannungsschäden durch Blitz sowie Schäden durch Diebstahl, Vandalismus und Graffiti eingeschlossen werden.

Auch die Hausratversicherung kommt für den Schutz des Balkonkraftwerkes infrage, wenn die Anlage etwa mobil im Garten aufgestellt wird und nur die eigene Wohnung des Betreibers versorgt. In diesem Fall besteht Schutz für die versicherten Hausratgefahren. Zusätzlich können weitere Naturgefahren sowie Überspannungsschäden durch Blitz eingeschlossen werden. Kein Versicherungsschutz besteht dagegen für Schäden der Anlage durch Diebstahl, Vandalismus und Graffiti, durch Ertragsausfall oder durch sonstige technische Defekte.

Titelbild ©  rh2010

Oliver Mest
Oliver Mest
Hat Rechtswissenschaften studiert und abgeschlossen, heute schreibender Versicherungsmakler in der NewFinance Redaktion. Wenn er nicht gerade Fachartikel verfasst oder Versicherungen vermittelt, findet man ihn beim Wandern in den Alpen (zur Not auch in Südfrankreich oder an der Nordsee vor der Tür).

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