Einst begann in Portugal das Zeitalter der Entdecker. Heute gelten Städte wie Porto oder Lissabon als Touristenhochburgen. Doch wie sieht es mit der Versicherung in Portugal aus?
Ein Blick auf Portugal
Allgemein gilt Portugal als ein Land mit einer guten medizinischen Versorgung und wenig Kriminalität. Lediglich auf dem Land müssen Patienten mit längeren Anfahrtszeiten rechnen, sollten sie eine solche Versorgung in Anspruch nehmen müssen.
Auf dem portugiesischen Festland herrscht Atlantik- beziehungsweise Mittelmeerklima. Auf den Azoren ist das Klima gemäßigt, auf Madeira subtropisch. Im Herbst und Winter kommt es häufig zu Stürmen, Starkregen und extremen Wetterwechseln. Außerdem gibt es an der portugiesischen Atlantikküste lebensgefährliche Strömungen, die häufig für Badeunfälle sorgen. Tropenstürme suchen in den warmen Monaten die Azoren heim. Ein weiteres Risiko sind die immer häufiger aufkommenden Waldbrände, die vor allem im Zentrum und im Norden des Landes regelmäßig wüten. Diese legen die Infrastruktur in den umliegenden Bereichen lahm. Und zuletzt liegen Madeira und die Azoren in einer sogenannten seismisch aktiven Zone, weswegen Erdbeben und vulkanische Aktivität keine Seltenheit sind.
Weitere Informationen dazu stellt das Auswärtige Amt bereit.
Versicherung in Europa
Genau wie in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten in Portugal einen Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. Dabei gelten für gewöhnlich dieselben Bedingungen wie für die versicherten Portugiesen. Um von diesem Recht Gebrauch zu machen, benötigen EU-Bürger die „Europäische Krankenversicherungskarte“ (European Health Insurance card – EHIC) oder eine gleichwertige Anspruchsbescheinigung. In Deutschland befindet sich die EHIC auf der Rückseite der nationalen Krankenversicherungskarte (eGK). Mehr dazu gibt es beim Bundesgesundheitsministerium.
Das portugiesische Gesundheitssystem
Die Grundlage des portugiesischen Gesundheitssystems ist der Nationale Gesundheitsdienst (SNS), gegründet im Jahr 1979. Alle Einrichtungen und amtliche Stellen, die für die Erbringung von Gesundheitsversorgungsleistungen zuständig sind, gehören ihm an. Der SNS richtet sich an die gesamte Bevölkerung und bietet integrierte allgemeine Gesundheitsversorgungsleistungen, zumindest aber stellt er ihre Erbringung sicher. Je nach sozialer und wirtschaftlicher Lage steht er den Anspruchsberechtigten kostenlos zur Verfügung. Außerdem garantiert er den Anspruchsberechtigten einen gleichberechtigten Zugang, der nachteilige Auswirkungen von Ungleichheiten im Zusammenhang mit dem Zugang zu Gesundheitsversorgung ausgleichen soll.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf eine gesundheitliche Versorgung und Versicherungsschutz unter dem SNS haben zunächst einmal alle portugiesischen Staatsangehörigen. Außerdem gilt dieser Anspruch für:
- Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz gemäß den in der EU geltenden Regelungen.
- Ausländische, in Portugal ansässige Staatsangehörige unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit.
- Ausländische, in Portugal ansässige Staatsangehörige im Rahmen bilateraler Abkommen
Bürger, die Asyl oder einen Flüchtlingsstatus beantragen. - Staatenlose, die in Portugal ansässig sind.
Eingereiste ohne Aufenthaltsgenehmigung oder ausländische Staatsangehörige, die sich illegal in Portugal aufhalten, können die Dienste des SNS nach Vorlage einer Bescheinigung der Gemeindeverwaltung ihres Wohnorts in Anspruch nehmen. Aus dieser Bescheinigung muss jedoch hervorgehen, dass sie seit mehr als 90 Tagen einen Wohnsitz in Portugal haben.
Rente in Portugal
Zuletzt gibt es in Portugal zwei Arten der Rente: Die Altersrente (Pensão de velhice) und die soziale Altersrente (Pensão social de velhice). Auf die Altersrente haben die folgenden Personengruppen Anspruch:
- Arbeitnehmer
- Mitglieder von Satzungsorganen
- Selbstständige
- Hausangestellt
- Freiwillig Sozialversicherte
Von der sozialen Altersrente profitieren:
- Portugiesische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Portugal.
- Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Portugal, die entweder über das Sozialversicherungsabkommen der EU oder über geltende internationale Instrumente für die soziale Sicherheit abgesichert sind.
Die Europäische Kommission hat tiefergehende Informationen dazu.
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