Schwere Unwetter bescheren dem Westen Deutschlands eine „Tragödie“, wie Bundeskanzlerin Merkel es ausdrückt. Nach den Tiefs „Volker“, „Wolfgang“ und „Xero“ vor einigen Wochen verursachte das Tiefdruckgebiet „Bernd“ gravierende Schäden. Neben Toten und Vermissten entstanden so auch unzählige Sachschäden. Die R+V steht ihren Kunden schnell und unbürokratisch zur Seite.
Bündelung der Kapazitäten
Etliche Tote und Vermisste forderte das Unwetter nach offiziellen Angaben der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Auch der Süden Bayerns blieb nicht verschont. Was Betroffene eint: Um sie alle sorgen sich Angehörige. Die unzähligen Sachschäden scheinen dabei zweitrangig, doch auch sie bedrohen teils Existenzen, rufen Einzelschicksale hervor.
So führten die Wassermassen dazu, dass südlich von Köln zahlreiche Häuser einstürzten. Weitere sind davon noch bedroht. Mehr als 165.000 waren ohne Strom, ganze Hausstände spülten die Fluten hinfort oder verursachten Sachschäden. Das Ausmaß wird bei den andauernden Aufräumarbeiten deutlich. Zudem gehen Woche um Woche neue Unwetterwarnungen ein. Um Kunden in betroffenen Regionen bestmöglich zu unterstützen, bündelte die Außenreguliererorganisation bundesweit ihre Kapazitäten.
Zudem sind sowohl der Innendienst als auch der Vertrieb für Privat- und Gewerbekunden berechtigt, eine technische Reparaturfreigabe bis zur Höhe von 20.000 Euro für Sach-Schäden durch Sturm, Hagel und Überschwemmung zu erteilen.
Abwicklung im Schadenfall
Vermittler für Privat- und Gewerbekunden können ebenfalls die technische Reparaturfreigabe bis zur Höhe von 20.000 Euro nutzen.
Schäden bis zu einer Gesamtschadenhöhe von 20.000 EUR
Bei Sachschäden verzichtet die R+V in der Regel auf eine Besichtigung bis zu einer Gesamtschadenhöhe von 20.000 EUR bei Sturm-, Hagel- und Überschwemmungsschäden an Gebäuden und Inventar mit Schadenzeitraum ab 18.06.2021 bis auf Widerruf.
Der Kunde kann bis zu dieser Höhe nach der Fotodokumentation unverzüglich mit den Reparaturen beginnen. Das ist keine Zahlungszusage.
Vermittler können die Sturm-, Hagel- und Überschwemmungsschäden bis zu 20.000 EUR erst melden, wenn der Schaden repariert ist oder ein Angebot vorliegt. Hierfür sollen dann alle Unterlagen inklusive Fotos gesammelt eingereicht werden.
Vermittler sollen die Schäden auch weiterhin direkt melden, wenn beispielsweise der Kunde eine Besichtigung wünscht oder Notmaßnahmen durch die Firma Sprint erforderlich sind.
Schäden ab einer Gesamtschadenhöhe von mehr als 20.000 EUR
Vermittler sollen alle Schäden bitte möglichst telefonisch melden. Die R+V reguliert auch diese Schadenfälle professionell. Zusätzlich können Vermittler den Versicherer unterstützen, indem sie Ihre Anfragen zum Sachstand auf besonders dringliche Fälle beschränken.
Genaueres zum Vorgehen finden Vermittler in folgendem Merkblatt des Versicherers. Hierin ebenfalls enthalten: welche Unterlagen konkret benötigt werden.
Alle Unterlagen können Vermittler gesammelt an ruv@ruv.de senden. Bei Notmaßnahmen durch die Firma Sprint, Besichtigungswunsch durch den Kunden oder Schäden über 20.000 EUR können Vermittler die Schäden auch telefonisch melden. Die Nummern der Unwetterschaden-Hotlines lauten wie folgt:
- Privatkunden über die Hotline 0800 533-1111
- Gewerbekunden über die Hotline 0800 533-1205
Sonderregelungen für derzeit obdachlose Kunden
Zahlreiche Menschen, die ihr Obdach in den Fluten verloren haben, müssen derzeit auf eine Notunterkunft in Hotels ausweichen. Da die versicherten Tage zu den Hotelkosten oft nicht ausreichen, hat die R+V zwei Sonderregelungen für die besonders von Hochwasser betroffenen Regionen in Kraft gesetzt, die temporär gelten. Der Versicherer stellt dem Kunden die versicherte Summe aus Anzahl versicherte Tage x Anzahl Tageshöchstsatz zur Verfügung.
Eine Entschädigung aus dem Gebäudevertrag kann ausschließlich dann erlangt werden, wenn aus anderen Verträgen wie beispielsweise der Hausratversicherung keine anderweitige Entschädigung beansprucht werden kann.
Für vollständig unbewohnbare Objekte aufgrund Ausfalls der Infrastruktur gilt Folgendes:
Viele Kunden sind auf Grund von Strom-, Wasser- oder Gasausfall gezwungen, ihr Zuhause ebenfalls zu verlassen. Auch ohne entstandenen Sachschaden bezahlt die R+V die im Vertrag vereinbarten Hotelkosten, wenn Strom, Wasser und Heizung durch die Unwetter zerstört wurden. Da der Versicherer weit über die Bedingungen hinausgeht, werden die Kosten ausschließlich bei Vorlage der Rechnungen von Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen übernommen und es bleibt bei der absoluten Begrenzung der zeitlichen Dauer.
Handwerker stehen in den Startlöchern: Darauf gilt es zu achten
Bei Schäden über 20.000 Euro können Handwerker in entsprechenden Einzelfällen auch ohne vorherige Besichtigung eine Freigabe der Arbeiten erhalten. Wichtig sind dennoch folgende Voraussetzungen:
- Eine Schadennummer ist vorhanden
- Fotos mit den Beschädigungen/Grundstücksaußenaufnahmen bis zum Detail wurden an R+V unter ruv@ruv.de übermittelt
- Es ist sichergestellt, dass das Gebäude erhalten bleiben kann
- Örtliche oder dem VN bekannte Handwerker sind im Einsatz
- Hinweis ortsübliche Preise inklusive einem angemessenen Kumulzuschlag sind möglich
- Wenn Zweifel am Handwerker bestehen („kamen vorbei und haben angeboten“), ist auf einen Ortstermin zu warten.
Aktuelle Informationen sowie Updates zum Service der R+V Hochwasserhilfe, finden Interessierte unter folgendem Link. Hierin ebenfalls enthalten: Neues zu Hilfeleistungen für Betriebs- und Berufshaftpflichtkunden.
Schnelle Hilfe bei Kfz-Schäden
Die Fluten haben viele Fahrzeuge zerstört. Viele davon haben eine Teilkaskoversicherung, die für Überschwemmungsschäden aufkommt.
Sachverständige sind in den Regionen unterwegs und besichtigen, was von den Fahrzeugen noch übrig ist. Wenn deren Verbleib nicht bekannt ist, schätzen sie den Wert der Fahrzeuge mithilfe der bekannten Daten. Die R+V zahlt den Schaden anschließend schnell und unbürokratisch aus.
Die Kunden der R+V sind in dieser Situation nicht alleine. Das hat für Kfz-Schaden oberste Priorität.