Themen & ProdukteThemenVersicherung in der Schweiz: Von Alpen bis Uhrwerk

Versicherung in der Schweiz: Von Alpen bis Uhrwerk

Eine rigorose Neutralität, eine einzigartige Bergwelt, Uhren und jede Menge Käse: Die Schweiz zieht jährlich mit ihren Reizen Touristen und deutsche Auswanderer an. Aber wie sieht es mit der Versicherung aus? Darauf haben wir im neuesten Teil der Reihe „Versicherungen im Ausland“ einen Blick geworfen.

Die Schweiz im Überblick

Die Schweizer Eidgenossenschaft existiert bereits seit mehr als 700 Jahren. 1291 schworen Vertreter der drei Kantone Uri, Schwyz und Unterwalden, ihre Freiheit gemeinsam zu verteidigen. Im sogenannten Bundesbrief hielten sie ihre Vereinbarung fest – dieser gilt heute als Gründungsakte der Schweizer Eidgenossenschaft. 

Viele Jahre und militärische Konflikte später, im Jahr 1815, garantierten die europäischen Mächte der Schweiz auf dem Wiener Kongress die „immerwährende Neutralität“. Die Grenzen der heutigen Nation nahmen langsam Gestalt an, und mit der Bundesverfassung entwickelte sich die Schweiz im Jahr 1848 zum modernen Bundesstaat weiter. 

Versicherung in der Schweiz

Genau wie in Deutschland gilt auch in der Schweiz diverse vorgeschriebene Versicherungen, die Kunden dann je nach Bedarf mit freiwilligen Zusatzversicherungen ergänzen kann. Zu den Pflichtversicherungen gehört zunächst einmal die Krankenversicherung.

Krankenversicherung

Alle Personen, die sich dauerhaft in der Schweiz aufhalten, müssen sich bei einer der rund 60 Krankenkassen versichern. Bei welchem Anbieter das geschieht, steht den Bürgern frei. In der Grundsicherung müssen alle Kassen dieselben Leistungen anbieten – das ist im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) so vorgeschrieben. 

Menschen, die zwar in der Schweiz wohnen, aber in einem EU- oder EFTA-Staat erwerbstätig sind, sind von der Schweizer Versicherungspflicht ausgenommen. Dasselbe gilt, wenn sie ausschließlich eine Rente aus einem EU- oder EFTA-Staat erhalten oder aus einem solchen für weniger als zwei Jahre in die Schweiz entsandt werden. Mitglieder diplomatischer oder konsularischer Missionen mit Vorrechten nach internationalem Recht müssen sich ebenfalls nicht zusätzlich absichern. 

Autoversicherung

Um in der Schweiz Auto oder Motorrad zu fahren, braucht der Fahrer den Fahrzeugnachweis einer Schweizer Versicherungsgesellschaft. Damit hat er gleichzeitig einen Haftpflichtschutz, der Schäden an fremden Fahrzeugen, Personen oder Sachen, die der Kunde mit seinem Auto verursacht, abdeckt. Die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung rundet den Versicherungsschutz ab. 

Unfallversicherung 

Wer in der Schweiz arbeitet, ist für gewöhnlich durch den Arbeitgeber bei Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert. Allerdings müssen diejenigen, die weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, eine zusätzliche Unfallversicherung in die Krankenversicherung integrieren. 

Weitere Versicherungen, allen voran die Privathaftpflichtversicherung, die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung, sind zwar nicht verpflichtend, doch stark angeraten. 

Risiken in der Schweiz

Die Schweiz ist eines der sichersten Länder Europas. Militärische Konflikte gibt es dank der berühmten Schweizer Neutralität nicht, auf mehreren Seiten bieten NATO-Länder eine Art Puffer gegenüber möglichen Aggressoren. Laut dem Auswärtigen Amt gibt es eine niedrige Kriminalitätsrate, allerdings sollte man gerade in den großen Städten vor dem gelegentlichen Taschendiebstahl auf der Hut sein. 

Riskant wird es allerdings vor allem dann, wenn sich Touristen oder Einheimische in die Schweizer Bergwelt begeben. Im Gebirge sind schwere Schneefälle, Lawinenabhänge und Erdrutsche stets präsent, außerdem kann sich die Wetterlage schnell ändern. Sobald es taut, kommt es häufiger zu örtlichen Überflutungen und Erdrutschen. 

Urlaub in der Schweiz 

Wer als Bürger der Europäischen Union in der Schweiz Urlaub macht, kann auf die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bauen. Aufgrund eines Sozialversicherungsabkommens, das die Schweiz mit der EU abgeschlossen hat, sind die Beiträge, die in Deutschland für eine eventuelle Behandlung nach einem Unfall üblich sind, genauso abgedeckt. Wichtig dabei: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht zwingend die kompletten Behandlungskosten. Weil die Kosten für ärztliche Behandlungen sich in der Schweiz teils drastisch von denen in Deutschland unterscheiden, kann es sein, dass eine gravierende Differenz entsteht. 

Reiseversicherungen

Obwohl die Schweiz mitten in Europa liegt, ist das Land kein Mitglied der Europäischen Union (EU). Dort gelten somit nicht automatisch die Gesetze und Regeln, die Versicherte von anderen EU-Ländern gewohnt sind. Weitere Informationen dazu stellt die Europäische Kommission zur Verfügung.

Titelbild: © rh2010 / stock.adobe.com

Lars-Eric Nievelstein
Lars-Eric Nievelstein
Hat Kunstgeschichte und Literatur studiert. Schreibt gerne. So gerne, dass er sich sowohl in der NewFinance-Redaktion als auch in der Freizeit damit beschäftigt. Und sollte er mal nicht schreiben, interessiert er sich für E-Sport, Wirtschaft und dafür, wer gerade an der Börse abrutscht.

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