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Sicherheit für Firmenkunden: Die R+V versichert Corona-Tests

Die R+V will Arbeitgeber unterstützen, die zum Schutze Ihrer Mitarbeiter Corona-Tests anbieten – und die nun zum Teil auch verpflichtend sind. Wir erklären, wie das Konzept der R+V funktioniert.

Infektionsschutz: Die neue Testpflicht für Arbeitgeber

Der Weg in die Arbeit und die Kontakte am Arbeitsplatz stellen für Mitarbeiter ein erhöhtes Infektionsrisiko dar. Deshalb hat die Bundesregierung im April eine Testpflicht für alle Unternehmen veranlasst, deren Mitarbeiter nicht im Homeoffice arbeiten. Arbeitgeber müssen ihren Angestellten einmal die Woche einen Corona-Test anbieten.

Beschäftigungsgruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal die Woche die Möglichkeit haben, sich testen zu lassen. Ob es sich dabei um Selbst- oder Schnelltests handelt, ist egal.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil setzt große Hoffnungen in diese Maßnahme: „So können wir Infektionsketten verhindern, Gesundheit schützen und letztlich Betriebsschließungen vermeiden. Diese neue Pflicht ist nötig geworden, damit wirklich alle Beschäftigten im Betrieb ein Testangebot erhalten“, sagt er.

R+V will Arbeitgeber bei der Testung unterstützen

Bei den Unternehmen herrscht teilweise aber noch Verunsicherung darüber, wie die Tests abgesichert sind. Die R+V bietet deshalb seit April Arbeitgebern an, Corona-Tests, die in den Firmen durchgeführt werden, zu versichern. Bei Firmen, die eine R+V Betriebshaftpflicht-Versicherung haben, sind die Corona-Tests beitragsfrei mitversichert. Das Angebot richtet sich laut R+V ausschließlich an die Bestandkunden.

„Aus zahlreichen Anfragen wissen wir, dass viele Firmenchefs bisher vor Testungen zurückschrecken. Sie befürchten, zur Kasse gebeten zu werden, wenn bei den Tests etwas passiert“, sagt Burkhard Krüger, Abteilungsleiter Haftpflicht Firmenkunden bei der R+V Versicherung.

„Diese Sorge wollen wir unseren Firmenkunden nehmen. Deshalb haben wir uns entschlossen, Corona-Tests für die Mitarbeiter in den bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungen beitragsfrei mitzuversichern.“

Sowohl auf der Vermittler- als auch auf der Kundenseite bestand laut R+V ein großes Bedürfnis nach Klarheit und Rechtssicherheit in dieser Frage. Das bestätigen zahlreiche Anrufe der Bestandskunden, aber auch die hohe Resonanz auf die Pressemitteilung zu diesem neuen Angebot.

So funktioniert der Versicherungsschutz

Voraussetzung für die Haftung ist dabei aber, dass die Unternehmen sich an die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes halten und unter anderem das zuständige Personal vorher schulen lassen. Die Tests sind außerdem nur bei symptomfreien Menschen erlaubt.

Bei der Testung sind aber sowohl Schnelltests wie auch PCR-Tests abgesichert. Wenn es bei einem getesteten Mitarbeiter dabei zu Komplikationen kommt, springt die R+V ein. So eine Komplikation könnte etwa eine Verletzung im Mund-Rachen-Raum sein.

Wenn Arbeitgeber neben ihren Mitarbeitern auch externen Dienstleistern oder Kunden Tests anbieten wollen, können sie ebenso bei der R+V Versicherungsschutz erhalten. Diese Absicherung wird jedoch nur gegen einen Beitragszuschlag ermöglicht.

Die R+V will das Angebot in Zukunft noch erweitern: „Tatsächlich planen wir, unseren Bestandskunden Schutz bei Impfungen ihrer Betriebsangehörigen zu gewähren, sobald die Impfungen gegen Covid-19 durch Betriebsärzte erlaubt werden. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass bei den Impfungen die rechtlichen Vorgaben beachtet werden.“

Mehr Informationen zur Betriebshaftpflicht der R+V erfahren Sie auf der R+V-Homepage.

Titelbild: © phaitoon/stockAdobe.com
Lisa Mayerhofer
Lisa Mayerhofer
Mitglied der NewFinance-Redaktion mit vorherigen Stationen beim Süddeutschen Verlag und Burda Forward.

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