Die schönsten Tage des Jahres. Die langgeplante Auszeit. Die große Reise nach dem Schulabschluss. Der große Traum des Kunden. Und dann passiert es: Mitten in den Urlaub hinein gibt es Stress: Der Kunde erkrankt. Er verunglückt. Oder er kommt mit der Polizei in Konflikt. Jetzt benötigt man schnell kompetente Hilfe – und die richtigen Versicherungen. Wie Vermittler ihre Kunden „urlaubssicher“ machen.
Auslandskrankenversicherung
Als gesetzlich Versicherter in Deutschland gibt es im Rahmen von Abkommen in der EU einen garantierten Krankenschutz bei Auslandsreisen. In der Praxis aber zeigt sich immer wieder, dass an vielen Urlaubsorten mit der Krankenkassenkarte keine gute Verhandlungsposition besteht: Die Ärzte behandeln am liebsten gegen Bargeld. Zudem übernimmt natürlich die GKV nicht die Kosten für den Rücktransport. Außerhalb der EU und des EWR besteht zudem im Rahmen der GKV überhaupt kein Schutz. Auf Nummer Sicher gehen die Kunden, wenn der Vermittler ihnen eine Auslandsreisekrankenversicherung vermittelt.
Umfangreicher Schutz für kleines Geld
Der Schutzbereich einer Auslandskrankenversicherung ist riesig – vor allem gemessen an den paar Euros, die die Police kostet. Ein paar Auszüge aus den Leistungsmerkmalen der R+V FernWeh-Tarife
- Ambulante Behandlung: 100 %, auch für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten
- Arznei- und Verbandmittel: 100 %, wenn ärztlich verordnet
- Heilmittel: 100 %, wenn ärztlich verordnet, auch für Chiropraktik und Osteopathie
- Hilfsmittel: 100 %, wenn ärztlich verordnet und während der Reise erstmals erforderlich, in einfacher Ausführung – keine Sehhilfen und Hörgeräte
- Zahnärztliche Behandlung: 100 % für schmerzstillende Zahnbehandlung, für Zahnfüllungen und konfektionierte Kurzzeitprovisorien in einfacher Ausführung sowie für Reparaturen von Zahnersatz
- Stationäre Behandlung: 100 %, auch für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten.
- Krankenrücktransport: 100 % für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland. Übernahme der Kosten für eine Begleitperson, wenn medizinisch notwendig.
Natürlich deckt die Police auch geschäftliche Reisen ins Ausland ab und kann auf Wunsch einen Auslandsaufenthalt bis zu 730 Tagen Länge abdecken!
Rechtsschutzversicherung
Ja, auch Rechtsschutz ist natürlich bei einem Auslandsaufenthalt ein Thema – und das in vielen Facetten. Ein Autounfall zum Beispiel kann zu einem Streit führen – das gilt für das eigene Fahrzeug genauso wie für einen Mietwagen. Gerade im Ausland benötigt der Kunde eine gute Begleitung, wenn etwa Sprachbarrieren zu Missverständnissen und Nachteilen für den Kunden führen. Und natürlich kann auch jemand einer Straftat bezichtigt werden – vielleicht erinnern sich manche noch an den Jugendlichen Marco Weiss, der in der Türkei nach dem Vorwurf des Missbrauchs an einem jungen Mädchen acht Monate im Gefängnis saß. In einem solchen Fall kann natürlich die Botschaft oder das Konsulat sich einschalten und Hilfe leisten. Eine Rechtsschutzversicherung geht jedoch weiter und ermöglicht es, einen Anwalt einzuschalten oder die Kaution leisten zu können.
Reisegepäckversicherung
Eine Reisegepäckversicherung sichert die finanziellen Folgen ab, wenn Reisegepäck verloren geht. Im Hotelzimmer oder der Ferienwohnung greift bei versicherten Gefahren wie einem Einbruchdiebstahl noch die Außenversicherung der Hausratpolice. Aber wenn die Airline den Koffer verbummelt, dann hilft nur ein separater Schutz über die Reisegepäckversicherung. Der Hintergrund: Die Airlines entschädigen nur einen kleinen Teil des tatsächlichen Wertes bei verlorenen Koffern. Aktuell erstatten Airlines pro Fluggast maximal 1.600 Euro, wenn der Fluggast einen entsprechenden Schaden nachweist. Mit Reisegepäckversicherungen kann dagegen der Kunde den tatsächlichen Wert des Gepäcks versichern.
Ergänzende Reisepolicen
Manche Reiseveranstalter empfehlen den Abschluss einer zusätzlichen Reiseunfallversicherung. Ob das sinnvoll ist, hängt sehr von den individuellen Lebensumständen und der Art der Reise ab. Wer seinem Kunden eine Unfallversicherung vermittelt hat, kann diesen Schutz mit dem Kunden gemeinsam immer darauf abklopfen, ob alle relevanten Risiken mitversichert sind – etwa tauchspezifische Unfälle und Unfallfolgen. Tun sich hier Lücken auf, dann kann eine ergänzende Unfallversicherung für einen anstehenden Urlaub sinnvoll sein, langfristig sollte aber der Vermittler den privaten Unfallschutz an das Risikoprofil des Kunden anpassen. Auch spezielle Haftpflichtversicherungen für Reisen und Urlaube bieten Reiseveranstalter an, die aber in der Regel unnötig sind, wenn der Kunde eine private Haftpflichtversicherung hat, die weltweit gültig ist.
Vorsicht, Schutz vielleicht schon vorhanden?
Im Gespräch mit dem Kunden sollten Vermittler nicht außer Acht lassen, dass der Kunde über seine Kreditkarte ggf. schon Schutz besitzt. Vor allem Auslandskrankenversicherungen, aber auch ergänzender Unfallschutz oder Gepäckschutz bestehen oft über Premium-Kreditkarten. Bevor Vermittler eigene Produkte anbieten, ist es sinnvoll, mit dem Kunden den über die Kreditkarten ggf. bestehenden Schutz einmal durchzugehen.
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