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Die Warenkreditversicherung: Kein Buch mit sieben Siegeln mehr

Ein Drittel aller Unternehmensinsolvenzen basiert auf Forderungsausfällen. Für solche Fälle gibt es die Warenkreditversicherung. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Produkt.

Insolvenzen bleiben noch aus

Deutschland atmet auf. Die Coronavirus-Pandemie scheint auf dem Rückzug, flächendeckende Impfungen senken den Inzidenzwert, eine Rückkehr zur Normalität scheint möglich. Die wirtschaftlichen Nachwirkungen sind allerdings noch immer nicht voll absehbar. Dem Statistischen Bundesamt (Destatis) zufolge ist noch kein signifikanter Anstieg von Unternehmensinsolvenzen zu messen. Das Problem dahinter: Generell beruht ein Drittel aller Unternehmensinsolvenzen auf Forderungsausfällen gegenüber Kunden. Für solche Fälle gibt es eine Lösung: Die Warenkreditversicherung. Diese ist jedoch mit einigen Vorurteilen belastet. Um welche es sich dabei handelt und warum sie unbegründet sind, verraten wir im Beitrag.

Vorurteile um die Warenkreditversicherung

Einige Vermittler haben zu großen Respekt vor der Beratung der Warenkreditversicherung. Das muss aber nicht sein. Makler unterliegen bisweilen dem Irrglauben, die WKV sei ein besonders komplexes Produkt mit zahlreichen Haftungsfallen. Allerdings ist die moderne Warenkreditversicherung längst kein Buch mit sieben Siegeln mehr – auch wenn viele Policen am Markt mit vielen Meldepflichten für Versicherungsnehmer daherkommen.

So unterstützt die R+V

Vermittler, die sich mit der R+V Warenkreditversicherung befassen, – und sei es zum ersten Mal – finden bei der R+V tatkräftige Unterstützung. Die Maklerbetreuer unterstützen bei Bedarf auch vor Ort. Sie stellen insbesondere die branchenspezifischen und flexiblen Produkte zur individuellen Gestaltung der Absicherung in den Fokus. Im Zentrum der Warenkreditversicherung steht dabei stets der wirksame Schutz vor Forderungsausfällen. Falls der Kunde eines Versicherungsnehmers in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder Insolvenz anmelden muss, ist die Warenkreditversicherung zur Stelle und sorgt dafür, dass Unternehmen finanziell trotz allem abgesichert sind. Forderungen gegenüber privaten Kunden sind davon genauso eingeschlossen wie die gegenüber gewerblichen Kunden. So enthalten die Verträge der R+V beispielsweise eine schnelle Entschädigung schon bei Zahlungsverzug ohne vorgeschaltetes Inkassoverfahren.

Digital, individuell, einzeln – alles möglich

Mit der R+V können Vermittler auf eine vollumfängliche Warenkreditversicherung zurückgreifen. Bei einer Absicherung von Einzelrisiken ist www.crebita.de der richtige Ansprechpartner. Hier ist ein schneller digitaler Abschluss möglich – mit der R+V als Risikoträger. In wenigen Schritten können Makler nach einer Registrierung die Einzelrisiken ihrer Kunden versichern. Crebita prüft alle eingehenden Angaben. Sollte die Absicherungssumme bis zu 150.000 Euro betragen, erhalten Vermittler eine Antwort in Echtzeit. Bei höheren Summen kann es sein, dass eine kurze Wartezeit anfällt.

Weitere Informationen zur Warenkreditversicherung finden Interessierte unter dem nachfolgenden Link.

Titelbild: ©ffphoto/stock.adobe.com
Lars-Eric Nievelstein
Lars-Eric Nievelstein
Hat Kunstgeschichte und Literatur studiert. Schreibt gerne. So gerne, dass er sich sowohl in der NewFinance-Redaktion als auch in der Freizeit damit beschäftigt. Und sollte er mal nicht schreiben, interessiert er sich für E-Sport, Wirtschaft und dafür, wer gerade an der Börse abrutscht.

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