Wohnmobile liegen im Trend. Mit der Pandemie hat der Wunsch nach einem unabhängigen und selbstbestimmten Urlaub noch einmal zugenommen. Worauf gilt es bei der korrekten Wohnmobilversicherung besonders zu achten?
Das beste Ergebnis der Branchengeschichte
Auch wenn derzeit der Verkauf von Neufahrzeugen wegen Lieferkettenproblemen eher stockt, wurden 2021 rund 82.000 Wohnmobile verkauft – 2014 waren es gerade einmal 25.000. Laut dem Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD) hatte die Branche in der ersten Jahreshälfte über 55.200 Neuzulassungen zu verzeichnen. Dies sei das beste Ergebnis der Branchengeschichte für diesen Zeitraum.
Pflicht und Kür in der Versicherung
Bei einer Reise im Wohnmobil gehört natürlich auch der richtige Versicherungsschutz für das Gefährt ins Gepäck. Klar: Die Haftpflichtversicherung ist ein (gesetzlich vorgeschriebenes) Muss, der Kaskoschutz auf jeden Fall sinnvoll. In der Teilkaskoversicherung erstattet die R+V beispielsweise Schäden durch:
- Brand, Explosion
- Kurzschlussschäden
- Diebstahl
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schlammlawinen, Erdbeben und
- Vulkanausbrüche
- Zusammenstoß mit Tieren
- Glasbruch
- Tierbisse (außer durch Haus- und Nutztiere)
Nach einem Diebstahl übernimmt die Versicherung den Austausch von Schlössern und zugehörigen Schlüsseln. Einen großen Schritt weiter beim Schutz geht die Vollkaskoversicherung. Sie deckt auch selbstverursachte Unfallschäden und Schäden durch eine mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs durch Fremde – etwa infolge von Vandalismus. Auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit erstattet die Vollkasko sowie Schäden bei Fährüberfahrten. Zum Beispiel, wenn etwa das Fahrzeug über Bord geht.
Ein weiteres (derzeit gehäuft auftretendes) Risiko ist der Diebstahl von Wohnmobilen. Das Landeskriminalamt Niedersachsen warnt davor, dass Diebesbanden schon kurze Abwesenheiten an der Raststätte oder auf dem Camping-Stellplatz ausnutzen können und das Gefährt mitnehmen.
Kfz-Schutzbrief als Ergänzung sinnvoll
Ein Kfz-Schutzbrief als Ergänzung zur Wohnmobilversicherung garantiert schnelle Hilfe bei Unglücksfällen und in Notlagen – etwa bei Pannen oder nach Unfällen, möglichst auch im Ausland. Die Versicherung übernimmt dann zum Beispiel den Rücktransport nach Hause bei einer plötzlichen Erkrankung auf der Reise, ebenso die Fahrzeugabholung, wenn man selbst nicht mehr zurückfahren kann. Zugleich sind auch eine Pannenhilfe, ein Dokumentenservice und zuletzt ein Schlüsselnotdienst im Schutzbrief mit abgedeckt. In der Beratung sinnvoll, das Thema Schutzbrief aufzugreifen. Der Kunde wird über entsprechende Hinweise dankbar sein und das Thema eignet sich hervorragend, um auch bestehende Schutzbriefe einmal zu überprüfen und mit den Leistungen der R+V zu vergleichen.
Welche Versicherung zahlt bei Einbruch und Diebstahl von Inventar?
Weiteren Schutz benötigen Camper auch, wenn sie den Inhalt ihres Wohnmobils versichern wollen. Viele Hausratversicherungen bieten in ihren Top-Tarifen die Klausel „Diebstahl aus dem Kfz“ an, wobei das aber lediglich ein absoluter Basisschutz ist. Denn meist sind nur wenige 1.000 Euro Inhalt versichert. Wertsachen, teure Elektrogeräte oder auch fremdes Eigentum sind meist ausgeschlossen oder der Versicherungsschutz dafür ist stark eingeschränkt.
Besser ist eine Campingversicherung, die das Zubehör (etwa Zelte, Vorzelte, Zelt- und Klappanhänger, Markisen, Sonnendächer sowie Zäune und Begrenzungen) ebenso versichert wie den Inhalt des Wohnmobils. Dazu gehören auch Fernseher, Computer, Schmuck oder Gegenstände des täglichen Bedarfs wie Reisegepäck etwa oder Fahrräder.
Bei Finanzierung an zusätzliche Absicherung denken
Im Beratungsgespräch lohnt es sich abzufragen, ob ein Kunde sein Wohnmobil finanziert hat. Dies ist bei vielen Campern derzeit gängige Praxis. In diesem Fall kann eine Differenzdeckung (sogenannte GAP-Deckung) sinnvoll sein. Bei einem Totalschaden oder Diebstahl eines finanzierten Fahrzeugs schließt die Versicherung dann die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den aus einem Finanzierungsvertrag entstehenden restlichen Verbindlichkeiten. Auch eine Restschuldversicherung ist zu überlegen. Im Todesfall des Versicherten übernimmt sie etwa die verbleibende Finanzierungssumme. Bei nicht vorsätzlich herbeigeführter Arbeitsunfähigkeit übernimmt die Versicherung die Kreditraten bis zum vereinbarten Umfang.
Weitere Informationen zu den Kfz-Versicherungen der R+V Versicherungsgruppe finden Interessierte im Maklerportal.
Titelbild: ©rh2010/ stock.adobe.com